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Reduzierung des Budgets für Ferienfreizeiten und Ferienspiele

Handlungsgrundlage in diesem Arbeitsbereich ist das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG-KJHG) und §10 (1, 4.) des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG).

Die Aufgaben umfassen:

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Reduzierung des Zuschusses für Jugendkultur

Die Jugendkultur gehört zu einem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit (3. AG-KJHG-KJFöG §10). Sie umfasst Angebote zur Förderung der Kreativität und Ästhetik. Jugendkultur ermöglicht jungen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft und trägt zur Entwicklung der Persönlichkeit bei. Die kulturellen Angebote in der Jugendarbeit, z.B.

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Reduzierung der Zuschüsse für die Jugendarbeit

Die gesetzliche Grundlage ist § 11, 14 und 74 des achten Sozialgesetzbuches der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) und das das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
(3. AG-KJHG) und §12 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Die Förderung der gesamten Jugendarbeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers.

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Reduzierung des Zuschusses für den präventiven Jugendschutz

Gesetzliche Grundlage ist das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG-KJHG) und §14 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Das Gesetz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.

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Reduzierung des Zuschusses für den Jugendstadtrat

Der Jugendstadtrat der Stadt Mülheim an der Ruhr ist ein in der Hauptsatzung der Stadt verankertes Gremium, welches die Beteiligung von Jugendlichen am Geschehen in der Stadt strukturell festschreibt. Gesetzliche Aufträge hierzu finden sich im dritten Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3.

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Reduzierung der Schwerpunktförderung für Jugendliche

Mit der Schwerpunktförderung für Jugendliche gilt es:

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Reduzierung der Sachkosten für den "Spielpädagogischen Dienst"

Nach dem Bundesbaugesetz sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. die Belange der Jugendförderung, des Sports, der Freizeit und der Erholung sowie die sozialen Belange der Bevölkerung zu berücksichtigen.

Der "Spielpädagogische Dienst" übt u. a. die pädagogische Fachaufsicht über die 101 öffentlichen Spielplätze in Mülheim an der Ruhr aus.

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Einsparung bei den Sachkosten für zwei städtische Jugendzentren

Die gesetzliche Grundlage ist § 11 und 74 des achten Sozialgesetzbuches der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) und das 3.AG-KJKG-KJFöG § 12.

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Erhöhung der Teilnehmerbeiträge bei den Ferienspielen

Der Teilnahmebeitrag soll von 10 Euro auf 15 Euro die Woche erhöht werden.

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Aufgabe der städtischen Jugendherberge

Die städtische Jugendherberge erfüllt über ihren eigenen Zweck hinaus die Funktion außerschulischer Bildung. Unterschiedlichste Gruppen (Schulklassen, Gruppen aus Tageseinrichtungen, Chöre, Orchester, Vereine, etc.) nutzen die Räumlichkeiten, um dort kostengünstig mit jungen Menschen soziale, künstlerische und pädagogische Angebote durchzuführen.

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