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Reduzierung der Pauschale für Kooperationspartner in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Den freien Trägern der OGS wird gemäß einer Rahmenvereinbarung pro Betreuungsgruppe ein Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro pro Gruppe für Kooperationspartner im Nachmittagsbereich gewährt. Insgesamt wird den freien Trägern sowie den Schulen in städtischer Trägerschaft für diese Position im Jahr 2010 ff. ein Betrag von rund 360.000 Euro zur Verfügung gestellt.

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Reduzierung der Ersatzbeschaffungen in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Im Schuljahr 2009/2010 werden rund 1.858 Kinder in 79 Betreuungsgruppen betreut. Mit Einführung der OGS im Schuljahr 2003/2004 hat die Stadt Mülheim an der Ruhr für die Durchführung der OGS landesweit einzigartige Rahmenbedingungen geschaffen. Sowohl die personelle als auch räumliche Ausstattung der OGS ermöglicht eine optimale pädagogische Bildungsarbeit.

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Reduzierung der Sachkostenpauschale in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Den freien Trägern der OGS wird gemäß einer Rahmenvereinbarung pro Betreuungsgruppe ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Gruppe gewährt. Insgesamt wird den freien Trägern sowie den Schulen in städtischer Trägerschaft im Jahr 2010 ff. hierfür ein Betrag von rund 80.000 Euro zur Verfügung gestellt.

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Reduzierung des Personalschlüssels in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 6. März 2008 den Personalschlüssel für die OGS gekürzt und - mit der Maßgabe der Unveränderlichkeit für die Zukunft - die Personalausstattung in der OGS ab der zweiten Betreuungsgruppe auf 1,75 Stellen pro Betreuungsgruppe und ab der dritten Betreuungsgruppe auf 1,5 Stellen festgesetzt.

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Abbau von Schulgebäudekapazitäten im Rahmen der Bildungsentwicklungsplanung

Im Hinblick auf die anstehende Bildungsentwicklungsplanung geht die Fachverwaltung aufgrund der demographischen Entwicklung davon aus, dass insgesamt acht Schulgebäude/Grundstücke sowie insgesamt acht Container an fünf Standorten innerhalb des Konsolidierungszeitraumes aufgegeben werden können.

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Wegfall des Sozialfonds zur Bewältigung des Schulweges von Förderschülern

In seiner Sitzung am 6. Juni 2002 hat der Rat der Stadt einen Sozialfonds zur Bewältigung des Schulweges der Primarstufenschüler an Förderschulen eingerichtet. Diese Aufgabe ist freiwillig. Es werden überwiegend Schüler des 1. und 2. Schuljahres unterstützt, die aufgrund ihrer Wahrnehmungs- und Orientierungsstörungen nicht in der Lage sind, ihren Schulweg allein zu bewältigen.

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Erhöhung des Verpflegungskosten in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

In der Satzung für die Einrichtungen des Jugendamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 16. Februar 2006 wurden die Kosten für die Mittagsverpflegung in den Tageseinrichtungen für Kinder auf jährlich 729,60 Euro mit monatlichen Raten von 60,80 Euro (3,20 Euro pro Mahlzeit) festgesetzt.

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Wegfall der Gewährung von Geschwisterermäßigungen - Musikschule

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule sehen für das 2. Kind einer Familie eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20 %, für das 3. Kind von 30 % vor. Für das 4. und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung in Höhe von 50 % gewährt.

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Einführung einer zusätzlichen Gebühr für nicht in Mülheim wohnende Musikschüler

Von vielen Städten wird bei Schülern, die ihren Wohnsitz nicht im Gebiet der Gemeinde haben, einen "Auswärtigenzuschlag" auf die jeweiligen Unterrichtsgebühren in Rechnung gestellt. Derzeit nutzen ca. 70 auswärtige Schüler die Angebote der Musikschule. Mit der Einführung eines Zusatzentgeltes in Höhe von 6 Euro monatlich könnte eine Mehreinnahme in Höhe von rd.

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Innerbetriebliche Umstrukturierung der Fachbereiche in der Musikschule

Die Musikschule plant infolge altersbedingter Fluktuation eine innerbetriebliche Umstrukturierung ihrer Fachbereiche. Dies wird zu einer Reduzierung von Personal führen. Darüber hinaus sollen im Unterrichtsbereich Honorarkräfte in begrenztem Rahmen eingesetzt werden, wie es an vielen Musikschulen in Deutschland bereits gängige Praxis ist.

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