Vom Rat beschlossen.
Titel | Anrisstext | Vorschlagsnummer |
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Erhebung von Nutzungsgebühren und Energiekostenbeiträge für Training und Veranstaltungen der Vereine |
Für das Training und für Veranstaltungen der Vereine werden zurzeit keine Nutzungsgebühren erhoben. In den Nachbarstädten Duisburg, Essen, Oberhausen müssen die ansässigen Sportvereine bereits seit Jahren für die Bereitstellung von Sportstätten Beiträge entrichten. |
138 |
Erhöhung der Miet- und Pachtkosten für Sportvereine |
Die Vereine übernehmen städtische Anlagen und alle damit verbundenen Betriebskosten. Für die alleinige Nutzung der Anlagen wird ein Miete gefordert. Aktuell bezieht der Mülheimer SportService aus überwiegend langfristigen Mietverträgen (längste Vertragdauer derzeit bis 31.12.2033) mit Mülheimer Sportvereinen Mieteinnahmen in Höhe von rd. 33.000,00 Euro. |
139 |
Reduzierung des Reinigungstandards - Sportanlagen |
Derzeit werden die Sportananlagen nach festgelegten Standards von eigenem Personal des Mülheimer SportService (MSS) gereinigt. Die Reinigungsstunden wurden mit 738,25 Stunden wöchentlich (= 38.389 Stunden pro Jahr) festgesetzt. |
140 |
Schließung Naturbad Mülheim-Styrum |
Das Naturbad Mülheim-Styrum hat in 2008 mit einem Defizit in Höhe von 530.000 Euro abgeschlossen. Für 2009 beträgt das Defizit 427.000 Euro. |
142 |
Erhöhung der Eintritts-/Gebühren für Bäder |
Die Eintrittsgebühren für die Nutzung der Bäder werden für Jugendliche auf 2,00 Euro und für Erwachsene auf 4,00 Euro angehoben (Einsparsumme 50.900 Euro). Leistungsschwimmer zahlen künftig Gebühren in Höhe von 1,50 Euro pro Bahn und Stunde (Einsparsumme 4.000 Euro) und erhalten eine Betriebskostenbeihilfe. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2000. |
143 |
Wegfall der Hausaufsicht beim Schulschwimmen |
Während des Schulschwimmens war bisher aus Sicherheitsgründen ein Schwimmmeister als Hausaufsicht anwesend. Zukünftig erfolgt die Hausaufsicht nur noch durch einen Badewärter. Nach einem Vergleich mit den Bädern in den umliegenden Nachbarstädten wird dort schon länger nach diesem Prinzip verfahren. |
144 |
Kürzung des Zuschusses für die Sportentwicklungsplanung |
Der Kooperationsvertrag vom 19.06.2008 ist Ausdruck des Willens der Stadt Mülheim an der Ruhr, seiner eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Mülheimer SportService (MSS) und des Mülheimer Sportbundes e. V. (MSB) die Umsetzung des "Pakts für den Sport" zu sichern und zu unterstützen. |
145 |
Kürzung der Zuschüsse an Sportvereine |
Die Sportvereine erhalten für die Bewirtschaftung der übertragenen Sportanlagen eine Betriebskostenbeihilfe. Im Gegenzug übernehmen die Vereine die Pflege und Betreuung der Sportstätten sowie die Grundbesitzabgaben. Durch die Beihilfen werden ca. 10 % - 20 % der anfallenden Betriebskosten gedeckt. |
146 |
Kürzung der Beihilfen zur Sportförderung |
Die Zahlung der Beihilfe an den Förderkreis Mülheimer Sport wird in 2010 um 5 %, in 2011 um 10 %, in 2012 um 15 % und in 2013 um 20 % gekürzt. Die Zahlung der Beihilfe an den Olympiastützpunkt Rhein-Ruhr wird in 2011 um 10 %, in 2012 um 15 % und in 2013 um 20 % gekürzt. |
147 |
Städtische Beteiligung am Drachenbootrennen |
Die Beteiligung am jährlich stattfindenden Drachenbootrennen wird stufenweise in den Jahren 2010 bis 2013 bis auf 0 reduziert. |
148 |