Titel | Anrisstext | Vorschlagsnummer |
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Streichen des städtischen Zuschusses im Rahmen der Denkmalpflege in der Siedlung Heimaterde |
Die Stadtpauschale für die Siedlung Heimaterde wird gestrichen. Eine Reduzierung erfolgt schrittweise. |
161 |
Streichen des städtischen Zuschusses im Rahmen der Denkmalpflege |
Die "Stadtpauschale", der städtische Zuschuss im Rahmen der Denkmalpflege, wird gestrichen. |
162 |
Umstrukturierung im Amt für Geodatenmanagement (Amt 62) |
Durch die kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen zum Personalabbau im Rahmen des Organisations- und Personalentwicklungskonzeptes des Amtes 62 und organisatorischer Umverteilung von Aufgabeninhalten können Personalkosten reduziert werden. Bis 2013 werden diese sich auf über 530.000 Euro pro Jahr summieren. |
163 |
Kooperation mit der Stadt Essen des Amtes für Geodatenmanagement (Amt 62) |
Die Kooperation umfasst zurzeit nur ein paar kommunale Produktgruppen. Ziel sollte es aber sein, die gesamte Produktpalette (inkl. Pflichtaufgaben) einzubeziehen. |
164 |
Erhöhung der Gebühren für die Abgabe städtischer Höhenfestpunktunterlagen |
Höhenfestpunkte werden von Planern, Architekten und Bauherren benötigt, um Bauvorhaben in ihrer Höhenlage richtig festzusetzen. Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14) schlägt das Amt für Geodatenmanagement (Amt 62) vor, die Gebühr für die Abgabe von städtischen Höhenfestpunktunterlagen von 3,00 Euro auf 12,50 Euro zu erhöhen. |
165 |
Erhöhung der Einnahmeposition „Aktivierung von Eigenleistungen“ - Tiefbau und Verkehrswesen |
Aktivierte Eigentleistungen stellen die im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen, in der Regel investiven, Baumaßnahmen dar. Das heißt, es wird durch eigenes Personal Leistungen erbracht, die der Baumaßnahme direkt zugeordnet werden können und die ansonsten bei Externen hätten beauftragt werden müssen. Dies können ebenso Planungsleistungen sein, wie Tätigkeiten der Bauleitung. |
166 |
Weitere Erhöhung des Ertrages „Aktivierung von Eigenleistungen“ - Verkehrsplanung |
Das Team 66-21 (Verkehrsplanung) erbringt Leistungen (z.B. Erstellungen von Verkehrsprognosen, Signalschaltungen, Planungsleistungen zum Neubau), die zumindest zum Teil aktivierungsfähig sind, d.h. zu einem Guthaben führen könnten. Die Einbeziehung des Teams 66-21 brächte zusätzliche Einnahmen von ca. 200.000 Euro. |
167 |
Investive Verbuchung von Straßendeckenüberzügen |
Bisher werden Straßendeckenüberzüge als Unterhaltungsmaßnahmen gewertet, die den Haushalt im selben Jahr in voller Höhe belasten. |
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Optimierung der Straßenbeleuchtung durch geringere Energiekosten |
Zur Vergünstigung der Straßenbeleuchtung werden Verhandlungen mit dem Stromlieferanten über Vertragsoptimierungen geführt. Das Ziel ist die Einsparung von 50.000 Euro - 120.000 Euro. Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 09. März 2010: |
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Erhöhung der Parkgebühren |
Die Gebührensatzung legt der Rat der Stadt fest. In der augenblicklichen Haushaltslage sind alle möglichen Einnahmepotentiale voll auszuschöpfen. Das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau (Amt 66) schlägt daher eine deutliche Erhöhung der Parkgebühren vor. Eine Verdoppelung der Gebühren wird den Haushalt voraussichtlich um jährlich 600.000 Euro verbessern. Die Erhöhung könnte ggf. |
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