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Reduzierung der pauschalen Beihilfen für die Wohnungs-Erstausstattung

Die durch die Stadt Mülheim an der Ruhr gewährten Pauschalen für die Wohnungs-Erstausstattung liegen im interkommunalen Vergleich im oberen Bereich. Auch mit einer Reduzierung um 30 % in allen Staffelungen lässt sich der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

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Ertragsverbesserung durch erhöhten Bundeszuschuss zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - SGB XII

Der Bundeszuschuss zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII (GSiG) ist von einem Festbetragszuschuss auf eine prozentuale Beteiligung an den Kosten umgestellt worden und wird zudem bis zum Jahr 2012 um jährlich einen Prozentpunkt weiter ansteigen. Diese Erhöhung birgt ein zusätzliches Ertragspotenzial in Höhe von 240.000 Euro.

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Reduzierung der Kosten beim Fahrdienst für behinderte Menschen (Taxifahrgutscheine)

Die Gewährung der Fahrgutscheine ist von einer Einkommensgrenze abhängig; der aktuellen Gewährungspraxis zugrunde liegt immer noch die alte Einkommensgrenze des Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1.750 Euro. Zum 01.01.2005 ist das BSHG in das Sozialgesetzbuch - SGB XII übergegangen. Die dort festgelegte Einkommensgrenze liegt unter der des alten BSHG bei nur 690 Euro.

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Reduzierung der Zuschüsse an freie Träger im sozialen Bereich

Die in Form von Festbetragszuschüssen oder Zuschüssen nach Spitzabrechnung an freie Träger erbrachten Leistungen für die Wahrnehmung von Aufgaben im sozialen Bereich werden stufenweise um bis zu 20% gekürzt.

Basis sind die aktuellen Zuschussbeträge.

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Aufgabe der Drogenmedizinischen Ambulanz

Durch die Aufgabe der Drogenmedizinischen Ambulanz (DROMEDA) wären zunächst rd. 80-100 Patienten nicht versorgt. Alternative Behandlungsmöglichkeiten sind in Mülheim vermutlich nicht darstellbar, da nur ein einziger niedergelassener Facharzt in Mülheim in der Methadontherapie tätig ist.

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Aufgabe der Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft der Behindertenarbeit

Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft der Behindertenarbeit (AGB) wird nicht mehr durch die Stadt gewährleistet und muss durch die AGB selbst sichergestellt und somit auch finanziert werden.

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Reduzierung der Zuschüsse an freie Träger - gesundheitlich sozialer Bereich

Die an freie Träger in Form von Festbetragszuschüssen oder Zuschüssen nach Spitzabrechnung erbrachten Leistungen für die Wahrnehmung von Aufgaben im gesundheitlich/sozialen Bereich werden stufenweise um bis zu 20% gekürzt.

Basis sind die aktuellen Zuschussbeträge.

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Erhebung von Nutzungsgebühren und Energiekostenbeiträge für Training und Veranstaltungen der Vereine

Für das Training und für Veranstaltungen der Vereine werden zurzeit keine Nutzungsgebühren erhoben. In den Nachbarstädten Duisburg, Essen, Oberhausen müssen die ansässigen Sportvereine bereits seit Jahren für die Bereitstellung von Sportstätten Beiträge entrichten.

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Erhöhung der Miet- und Pachtkosten für Sportvereine

Die Vereine übernehmen städtische Anlagen und alle damit verbundenen Betriebskosten. Für die alleinige Nutzung der Anlagen wird ein Miete gefordert. Aktuell bezieht der Mülheimer SportService aus überwiegend langfristigen Mietverträgen (längste Vertragdauer derzeit bis 31.12.2033) mit Mülheimer Sportvereinen Mieteinnahmen in Höhe von rd. 33.000,00 Euro.

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Reduzierung des Reinigungstandards - Sportanlagen

Derzeit werden die Sportananlagen nach festgelegten Standards von eigenem Personal des Mülheimer SportService (MSS) gereinigt. Die Reinigungsstunden wurden mit 738,25 Stunden wöchentlich (= 38.389 Stunden pro Jahr) festgesetzt.

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