Ertragsverbesserung durch erhöhten Bundeszuschuss zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - SGB XII

Ertragsverbesserung durch erhöhten Bundeszuschuss zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - SGB XII

Ergebnis 39 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
132
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Der Bundeszuschuss zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII (GSiG) ist von einem Festbetragszuschuss auf eine prozentuale Beteiligung an den Kosten umgestellt worden und wird zudem bis zum Jahr 2012 um jährlich einen Prozentpunkt weiter ansteigen. Diese Erhöhung birgt ein zusätzliches Ertragspotenzial in Höhe von 240.000 Euro.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
240.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
480.000 Euro