Energie

Energie

Eingangsdatum: 
6. März 2010 13:38 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Ich vermute, dass Mülheim einiges sparen könnte, wenn man versucht mehr natürliche Energiequellen zu nutzen. Die Nutzung von Sonne, Wasser und Wind sind sicher möglich.Durch das Abschalten/Reduzierung der Beleuchtung von Gebäuden (Rathaus, Stadthalle, Schloß Broich) nachts (wenn keine Veranstaltung läuft) könnte noch so einiges gespart werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Mülheim an der Ruhr nutzt bereits, soweit es möglich und wirtschaftlich ist, regenerative Energiequellen, wie z.B. Sonnenenergie, auf einigen Gebäuden ( z.B. Sporthalle Broich). Darüber hinaus werden Dachflächen zur Aufstellung von Photovoltaikanlagen vermietet. Die Nutzung von Wasser- und Windkraftanlagen an/auf städtischen Gebäuden ist jedoch auf der örtlichen Lage eingeschränkt und nur im Einzelfall möglich. Dies wird bei Planungen jeweils überprüft.

Die Verwaltung hat mit den Konsolidierungsmaßnahmen Nr. 42, 43 und 44 umfangreiche Möglichkeiten zur Energieeinsparung aufgenommen. Durch weitere technische Maßnahmen (Präsenzmelder, Zeitschaltuhren, lichtabhängige Schaltgeräte) wird die Lichtsteuerung sukzessive modifiziert. Dies hat bereits in zahlreichen Sanierungs- und Neubauprojekten Berücksichtigung gefunden. Darüber hinaus werden Schulungen für städtische Bedienstete, Schüler und Lehrer durchgeführt, die dazu führen sollen, dass sich das Nutzerverhalten dem reellen Bedarf anpasst.

Die nächtliche Außenbeleuchtung der Stadthalle ist an die Straßenbeleuchtung gekoppelt und wird vom Stromnetz der Stadthalle selbst unabhängig geschaltet. Hierbei sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: Zum Einen obliegt dem Eigentümer die Pflicht, die von ihm zur Verfügung gestellte Fläche so darzustellen, dass von dieser für Personen keine Unfallgefahr ausgeht. Auch im Dunkeln. Zum Zweiten schützt die Außenbeleuchtung auch vor dem leider immer wieder vorkommenden Vandalismus. Dies betrifft die Stadthalle sowie das Schloß Broich.

Innerhalb der Stadthalle werden außerhalb von Veranstaltungen alle technischen Einrichtungen bis auf das gesetzlich vorgeschriebene ( 1 Lux ) Notlicht seitens der Beleuchtung reduziert. Die darf nicht abgeschaltet werden, da im Brand-/Notfall Feuerwehr, Polizei oder ggf. Eingeschlossene den Fluchtweg finden müssen. Je nach Gebäude sind diese bei Stromausfall sogar mit Batterien versorgt. Dies gilt für die von Ihnen aufgezählten Gebäude Rathaus, Schloß Broich und Stadthalle.

Es ist Ziel der Stadt Mülheim an der Ruhr, auf die Anforderungen innerhalb der Generierung und Verbrauch von Energien und Ressourcen zeitgemäß und nachhaltig zu reagieren. Bei Sanierungs- und Neubauprojekten steht das Thema geringer Energieverlust / Nutzung von regenerativer Energie im Focus und fließt immer die wirtschaftliche Prüfung unter ökologischen Gesichtpunkten mit ein. Auch im laufenden Bauunterhalt werden Maßnahmen umgesetzt. So werden z.B. neben Präsenzmeldern zur bedarfsgerechten Lichtsteuerung auch wasserlose Urinale sukzessiv nachgerüstet. Ebenfalls werden 85 % der Konjunkturpaket II-Förderungen in Energetische Maßnahmen umgesetzt. Ihr Vorschlag führt daher zu keiner weiteren Einsparung.

Da der Vorschlag schon in ähnlicher Weise vorhanden ist, ist mit weiteren Einsparmöglichkeiten nicht zu rechnen. Das mögliche Einsparpotential entnehmen Sie bitte daher der Maßnahme Nr. : 42, 43 und 44