Übernachtungssteuer

Übernachtungssteuer

Ergebnis 7 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer: 
231
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Erhebung einer Übernachtungssteuer/Kurtaxe nach dem Vorbild der Stadt Essen oder Köln.

http://www.derwesten.de/staedte/essen/Wer-uebernachtet-zahlt-bald-Kurtaxe-id2671802.html

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Einführung einer "Bettensteuer" oder "Übernachtungssteuer" ist rechtlich zulässig. Gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) bedarf eine Satzung, mit der eine im Land nicht erhobene Steuer erstmalig eingeführt werden soll, der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums. Eine gesetzlich zwar zulässige Steuer steht damit zusätzlich unter einem Genehmigungsvorbehalt.

Eine Genehmigung für eine Betten- oder Übernachtungssteuer wurde von den nordrhein-westfälischen Ministerien bisher weder ausgesprochen noch dort beantragt. Eine vom Rat der Stadt beschlossene Satzung als Rechtsgrundlage für die Erhebung liegt auch in Köln noch nicht vor.

Ein eventuelles Steueraufkommen ist abhängig vom Steuersatz und zurzeit nicht bezifferbar.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
425.500 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro