Übernachtungen in Hotels

Übernachtungen in Hotels

Ergebnis 0 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Das veranschlagte Einsparvolumen ist in den Maßnahmen Nr. 231 aufgeführt.
Vorschlagsnummer: 
262
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Die Hotelbesitzer sind vom Staat entlastet worden, die Kommunen wollen vom Staat mehr Hilfe. Warum nicht das eine mit dem anderen verbinden und Hotelübernachtungen auf den gleichen Preis wie vor der Steuersenkung anheben.

Diese Mehreinnahmen können öffentlich ausgewiesen werden und in die Stadtkasse fließen. Möglicherweise erhöhen sich dadurch die Übernachtungen sogar.

Die Stadt Oberhausen denkt in die gleiche Richtung. Vielleicht kann man auch Essen und Duisburg mit ins Boot holen, damit die Kommunen sich nicht gegenseitig die Übernachtungsgäste abgreifen.

Maria Glatzel

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Einführung einer "Bettensteuer" oder "Übernachtungssteuer" ist rechtlich zulässig. Gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) bedarf eine Satzung, mit der eine im Land nicht erhobene Steuer erstmalig eingeführt werden soll, allerdings der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums. Eine gesetzlich zwar zulässige Steuer steht damit zusätzlich unter einem Genehmigungsvorbehalt.

Eine Genehmigung für eine Betten- oder Übernachtungssteuer wurde von den nordrhein-westfälischen Ministerien bisher nicht ausgesprochen. Eine vom Rat der Stadt Köln am 23. März 2010 beschlossene Satzung als Rechtsgrundlage für die Erhebung soll nun zur Genehmigung eingereicht werden.

Ein eventuelles Steueraufkommen ist abhängig vom Steuersatz und zurzeit nicht bezifferbar.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro