Die in 2006 begonnene und noch andauernde kontinuierliche Übernahme privatrechtlicher Forderungen vom Rechtsamt (Amt 30) optimiert die bereits bewährte einheitliche Vollstreckung.
Vorteile:
- Vereinfachung der Arbeitsabläufe
- Beschleunigung der Vereinnahmung von Zahlungsrückständen
- "Vollstreckung aus einer Hand".
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 4. März 2010:
Der Vorschlag bringt leider keine direkt bezifferbaren Mehreinnahmen.
Allerdings ermöglicht die "Vollstreckung aus einer Hand" (wir treiben nicht nur die öffentl.-rechtl.- Forderungen, sondern nach der seit einigen wenigen Jahren bestehenden Gesetzeslage auch privatrechtl. Forderungen - bisher Rechtsamt und der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes - öffentl.-rechtl. bei, das Rechtsamt hat uns also die dort geführten Vorgänge übergeben) ein konzentriertes und abgestimmtes Vorgehen hinsichtl. der Beitreibung rückständiger Forderungen.
Das öffentl.-rechtl. Verfahren ist zügiger, der Zahlungspflichtige wird "aus einer Hand betreut". Es kann auch nicht mehr passieren, das sich der städt. Vollziehungsbeamte und der Gerichtsvollzieher "die Klinke in die Hand geben". Im Laufe des Jahres 2010 sollen die restl. privatrechtl. Forderungen vom Amt 30 an das Amt 20 übergeben werden.
Der HSK-Vorschlag verbessert also neben einer effektiveren Bearbeitung durch die Bündelung in einem Geschäftsbereich und der anderen Rechtsqualität der Beitreibung "die zwangsweise Zahlungsmoral". Das führt zu frühzeitigeren Einnahmen und damit verbunden auch marginalen Zinsvorteilen bei den Liquiditätskrediten.
Erläuterung notwendig
Wenn dieser Punkt ein wenig verstädnlicher erläutert und mit einer Zahl versehen werden könnte, die uns angibt, was die Mülheimer Finanzen davon haben, nur dann ist es mir möglich, dazu eine Meinung zu bilden.
#Erläuterungen Notwendig
Der Vorschlag bringt leider keine direkt bezifferbaren Mehreinnahmen.
Allerdings ermöglicht die "Vollstreckung aus einer Hand" (wir treiben nicht nur die öffentl.-rechtl.- Forderungen, sondern nach der seit einigen wenigen Jahren bestehenden Gesetzeslage auch privatrechtl. Forderungen - bisher Rechtsamt und der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes - öffentl.-rechtl. bei, das Rechtsamt hat uns also die dort geführten Vorgänge übergeben) ein konzentriertes und abgestimmtes Vorgehen hinsichtl. der Beitreibung rückständiger Forderungen.
Das öffentl.-rechtl. Verfahren ist zügiger, der Zahlungspflichtige wird "aus einer Hand betreut". Es kann auch nicht mehr passieren, das sich der städt. Vollziehungsbeamte und der Gerichtsvollzieher "die Klinke in die Hand geben". Im Laufe des Jahres 2010 sollen die restl. privatrechtl. Forderungen vom Amt 30 an das Amt 20 übergeben werden.
Der HSK-Vorschlag verbessert also neben einer effektiveren Bearbeitung durch die Bündelung in einem Geschäftsbereich und der anderen Rechtsqualität der Beitreibung "die zwangsweise Zahlungsmoral". Das führt zu frühzeitigeren Einnahmen und damit verbunden auch marginalen Zinsvorteilen bei den Liquiditätskrediten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktions-Team "Haushaltsforum"