Straßenbeleuchtung

Straßenbeleuchtung

Ergebnis -4 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat wurde ein Prüfauftrag erteilt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Hierzu entsteht ein Gesamtkonzept - siehe auch Maßnahme Nr. 206 (Straßenlaternen). Das Sparvolumen kann zurzeit noch nicht beziffert werden.
Vorschlagsnummer: 
202
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Es ist möglich die Straßenbeleuchtung an dafür geeigneten Stellen per SMS anzuschalten. Hier kann Geld gespart werden, da die Beleuchtung nicht automatisch mit Einbruch der Dämmerung eingeschaltet werden muss, sondern bequem bei Bedarf durch die Fußgänger oder Fahrradfahrer per SMS angefordert werden kann.

Im internet gibt es dazu einige Informationen. Hier als Beispiel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenbeleuchtung
http://www.focus.de/digital/handy/mobilfunkinnovation_aid_124289.html

Stellungnahme der Verwaltung:

Generell besteht die technische Möglichkeit die Straßenbeleuchtung in bestimmten Bereichen nur bei Bedarf einzuschalten, wie es zurzeit in einem ersten Modellversuch bei der Stadt Lemgo an einem einzelnen Radweg praktiziert wird.

Für den Anforderungsbetrieb sollten die Leuchten keine Vorglühzeit benötigen, da ansonsten die erforderliche Leuchtkraft erst nach mehreren Minuten erreicht wird. Laut dem verlinkten Focus-Artikel ist eine Umrüstung von normalen Leuchten auf Schnellstartleuchten nicht rentabel. Die in Mülheim bislang eingesetzten Leuchten haben eine Startphase von ca. 5 Minuten, womit sie eigentlich nicht für diesen Einsatzzweck geeignet sind.

Weiterhin sollte die Strecke von einer einzigen Schaltstation gespeist werden, da pro Anforderungsmodul Kosten von ca. 500 Euro genannt werden. Eine rechtliche Wertung, z.B. bezüglich der Gleichbehandlung von Bürgern - nicht jeder besitzt ein Handy -, Auswirkungen auf die Verkehrssicherungspflicht etc. ist bisher nicht erfolgt.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro