Rückführung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Eigenbetriebe (EB)

Rückführung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Eigenbetriebe (EB)

Ergebnis 51 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Die Reintegration soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Ausschluss eventueller wirtschaftlicher oder steuerlicher Nachteile erfolgen.
Vorschlagsnummer: 
26
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Nach Auflösung des „Eigenbetriebs“ Grün und Wald existieren in Mülheim an der Ruhr noch folgende Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (EB):

  • Abwasserbeseitigungsbetrieb
  • Betriebe der Stadt
  • ImmobilienService
  • Kulturbetrieb
  • Mülheimer SportService

Mit der weiteren Verschlechterung der kommunalen Finanzsituation und der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)  sind eine Vielzahl der Gründe, die zur Gründung der EB geführt haben, nicht mehr gegeben. Vor einer endgültigen Entscheidung müsste für alle EB individuell geprüft werden, ob durch eine Rückführung wirtschaftliche oder steuerliche Nachteile entstünden.

Ein Rückführungsprozess wäre dann sukzessive umzusetzen.


Weitergehende Begründung:

Nach Auflösung des „Eigenbetriebs“ Grün und Wald existieren in Mülheim an der Ruhr noch folgende Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen:

  • Abwasserbeseitigungsbetrieb
  • Betriebe der Stadt
  • ImmobilienService
  • Kulturbetrieb
  • Mülheimer SportService

Die Einrichtung von EB war in der Vergangenheit geprägt durch folgende wesentliche Gründe:

  • Darstellung des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs und des Vermögens
  • Kaufmännisches Rechnungswesen
  • Flexibilität im Umgang mit Finanzmitteln/Budgets und anderen Aktivitäten
  • Stärkere Eigenständigkeit
  • „Schutz vor Angriffen der Bezirksregierung“

Mit der weiteren Verschlechterung der kommunalen Finanzsituation und der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind eine Vielzahl der Gründe, die zur Gründung der EB geführt haben, nicht mehr gegeben.

Die Bezirksregierung bezieht die EB in den Konsolidierungs- und Auflagenprozess mit ein. Der Kreditrahmen für die Stadt beinhaltet nunmehr auch die EB und ermöglicht dort keine „zusätzlichen“ Investitionsmöglichkeiten. Das NKF lehnt sich an das kaufmännische Rechnungswesen bzw. das HGB an.
Im Wesentlichen verbleibt die stärkere Eigenständigkeit durch die besondere Verantwortung der Betriebsleitungen gemäß Eigenbetriebsverordnung als Grund für einen EB. Je nach Sichtweise und Handlung könnte sich dies auch als Nachteil erweisen.

Durch die Rückführung der EB ließen sich allerdings folgende Einsparungen/Vorteile erzielen (Quantifizierung teilweise noch erforderlich):

  • Wegfall der externen Jahresabschlussprüfung sowie der begleitenden Beratungskosten; Einsparung rd. 80.000 Euro
  • Auflösung der grundsätzlich isolierten Buchhaltung in den EB und Erzielung von Synergieeffekten (Mindestumfang eine Planstelle: rd. 50.000 Euro Einsparung) durch Zuordnung zur zentralen Finanzbuchhaltung
  • Prüfung, ob Leitungsfunktionen eingespart werden können, indem Eingliederungen in vorhandene Strukturen/Hierarchien erfolgen
  • Prüfung, ob die in den EB separat entstandenen Dienstleistungseinheiten durch in der Kernverwaltung vorhandene Ämter/Einheiten im Rahmen von Synergieeffekten aufgefangen werden können (z.B. in den Bereichen Personal, Vergabe, Technik etc.)
  • Die noch nicht auf das NKF und auf SAP umgestellten „Eigenbetriebe“ könnten ähnlich wie bei der Auflösung des „Eigenbetriebs“ Gründ und Wald als Fachbereich umgestellt werden. Hierdurch würde begleitender Berateraufwand, der bei einer Umstellung als „Eigenbetrieb“ auf das NKF und SAP zwingend anfallen würde, entfallen. Eine Einsparung von rd. 60.000 Euro in 2010 wäre erreichbar. Für die Jahre 2011-2013 wäre im Durchschnitt eine Einsparung von rd. 10.000 Euro realistisch.
  • Vereinfachung im Hinblick auf den Konzernabschluss, da keine zusätzlichen Abstimmungen erforderlich sind (Konten und Jahresabschlusstermine)
  • die gesetzliche Notwendigkeit eines eigenen Betriebsausschusses entfällt

Vor einer endgültigen Entscheidung müsste für alle EB individuell geprüft werden, ob durch eine Rückführung wirtschaftliche oder steuerliche Nachteile entstünden. 

Ein Rückführungsprozess wäre dann sukzessive umzusetzen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
140.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
140.000 Euro

Vielversprechend

Das hört sich gut an - ohne zu schaden!

Wozu isolierten Buchhaltung? wenn eine reicht!
Wozu Leitungsfunktionen (gemeint sind - glaube ich - auch die Stellen und Menschen)? wenn die Arbeit in vorhandenen Strukturen/Hierarchien erfolgen kann!
Wozu "Töchterunternehmen"? wenn die Stadt es auch als "Mutter" kann!

Sicher können nicht alle Eigenbetriebe über den gleichen Kamm geschoren werden, aber da, wo die meisten Doppelarbeiten geleistet werden, die meisten Doppelhirachien bestehen ... da ist doch was zuviel.

Kerngeschäft

in zeiten der not muss man sich auf das kerngeschäft beschränken - die eigenbetriebe sind doch luxuserscheinungen, die man sich jetzt nicht mehr leisten kann.

alle haben eigene direktoren, eigene buchhaltungen, eigenes selbstverständnis ...

sind aber städtisch ...