Portoersparnis beim Versenden von Grundsteuerbescheiden

Portoersparnis beim Versenden von Grundsteuerbescheiden

Ergebnis 23 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
225
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Der automatische jährliche Versand von Grundsteuerbescheiden - ohne dass eine Änderung zum Vorjahr vorliegt - erzeugt enorme Portokosten.

Bescheide sollten nur noch versandt werden, wenn sich Beträge ändern.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die jährliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Wird der Hebesatz geändert, so ist gem. § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) die Festsetzung zu ändern und dementsprechend ein neuer Bescheid zu erteilen.

Die Portoersparnis beträgt jährlich rund 27.000 Euro.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
27.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
27.000 Euro