Entscheidung:
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer:
225
Kennzeichnung:
Vorschlag Internet Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.
Eingegangener Vorschlag:
Der automatische jährliche Versand von Grundsteuerbescheiden - ohne dass eine Änderung zum Vorjahr vorliegt - erzeugt enorme Portokosten.
Bescheide sollten nur noch versandt werden, wenn sich Beträge ändern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die jährliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Wird der Hebesatz geändert, so ist gem. § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) die Festsetzung zu ändern und dementsprechend ein neuer Bescheid zu erteilen.
Die Portoersparnis beträgt jährlich rund 27.000 Euro.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
27.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
27.000 Euro