Nichttragen von Hundesteuermarken

Nichttragen von Hundesteuermarken

Ergebnis 8 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat wurde ein Prüfauftrag erteilt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Siehe auch Vorschlag Nr. 203.
Vorschlagsnummer: 
256
Kennzeichnung: 
Vorschlag aus Bürgerforum

Dieser Vorschlag wurde beim 3. Haushaltsforum am 05. März 2010 eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Bußgelder erhöhen für Nichttragen von Hundesteuermarken

Stellungnahme der Verwaltung:

Derzeit werden keine Kontrollen zur Einhaltung der Hundesteuerpflicht durchgeführt. Kontrollen sind grundsätzlich möglich. Da Hundebesitzer im Regelfall aber nicht dort mit Ihren Hunden spazieren gehen, wo der Zentrale Außendienst bereits kontrolliert (Innenstadt, Brennpunkte etc.), ist eine Ausweitung des Personals notwendig, um diese Bereiche auch abzudecken. Inwiefern sich dadurch Mehreinnahmen - nach Abzug der zusätzlichen Personalkosten - erzielen lassen, wird von der Verwaltung geprüft. Momentan beläuft sich die Höhe der Bußgelder, laut Hundesteuersatzung, zwischen 50 Euro und 1.000 Euro. Bei der Festsetzung des Bußgeldes ist die Verhältnismäßigkeit zum Vergehen zu beachten. Mehreinnahmen können derzeit nicht beziffert werden.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro