Kaution bei Arbeiten im Straßenraum

Kaution bei Arbeiten im Straßenraum

Ergebnis 0 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer: 
289
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Straßen sind z. T. in einem katastrophalen Zustand, vor allem häufig in Bereichen von früheren Baustellen (es wird i. d. Regel nicht ausreichend der Boden verdichtet, auch bei schlechtem Wetter werden Baugruben verfüllt, an Tragschicht wird gespart [auch bei Vertragsunternehmen der Stadt!] Folge ist, dass nach einiger Zeit die Straße im Bereich der Baugrube instabil wird und zerbröselt.
Mein Vorschlag: Vom Veranlasser (Bauherrn) der Bauarbeiten vor Erteilung der Aufbruchgenehmigung eine Kaution in Höhe der nochmaligen Wiederherstellung des Tragschichtaufbaues nehmen, auf einem Treuhandkonto hinterlegen, und erst 5 Jahre nach Fertigstellung der Arbeiten nach Abnahme des alten Baustellenbereiches auszahlen (ggf. auch anteilig, falls Nacharbeiten angefallen sind).
Die Arbeiten werden sorgfältiger ausgeführt bzw. die Kosten der ersten Regulierung nach Konsolidierung des Baugrundes sind vorhanden und müssen nicht aus der Stadtkasse bezahlt werden!

Dieser Vorschlag betrifft selbstverständlich nicht nur Privatpersonen sondern auch alle anderen Leitungsbetreiber (RWW, MEDL, Telekom usw.).
Mein Vorschlag beruht auf meiner praktischen Erfahrung als Bauingenieur.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die VOB (Vergabeordnung für Bauleistungen) sieht maximal 3 % Einbehalt oder Bürgschaft für die Mängelbeseitigung vor. Grundsätzlich soll auf Bürgschaften verzichtet werden.

Bei der Durchführung von Arbeiten im Auftrag Dritter (Ver- oder Entsorgungsunternehmen) besteht kein direktes Vertragsverhältnis zu den beauftragten Bauunternehmen. Einzelheiten dazu regeln die Konzessionsverträge mit den Ver- oder Entsorgungsunternehmen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro