Hundebesitzer in die Pflicht nehmen

Hundebesitzer in die Pflicht nehmen

Ergebnis 21 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat wurde ein Prüfauftrag erteilt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Siehe auch Vorschlag Nr. 203.
Vorschlagsnummer: 
221
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Nur ein Beispiel von vielen: Das Luisental, der Grünstreifen - ein großes  Hundeklo. Wenn man aus den Behörden mehr Personal umschichten würde und sie als "Streife" rausschickt um Hundebesitzer zu erwischen, könnte man einiges an Geld einnehmen.

Einnahmeverbesserung:
Bei ca. 20 "Erwischten" am Tag x 20EUR ergibt sich 400EUR pro Tag. 5 Tage die  Woche: 2000 wöchentlich, 8000 Euro monatlich etc. Dieses Geld könnte man sehr gut in Kinder und Jugendarbeit/Schulen stecken.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Realisierbarkeit wird geprüft und im Rahmen der personellen Möglichkeiten umgesetzt. Die Höhe der Einnahmen kann derzeit nicht beziffert werden.

  

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro

Jetzt nur noch konsequent umsetzen

Laut Satzung über die Straßenreinigung hat Mülheim sogar alle Rechte dazu, daher sollte sie diese auch in vollem Umfang wahrnehmen. Schließlich sind nicht nur Grünstreifen davon betroffen, sondern fast wöchentlich die Fußgängerzone (den armen Hunden kann man's kaum verübeln). Neben der Verschmutzung bedeutet das nicht zuletzt auch eine erhebliche Imageschädigung der Innenstadt.

 

§3
Art und Umfang der Reinigungspflicht
nach § 2 Abs. 1

(5)

Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Hundekot stellt immer eine Verunreinigung dar, die über das übliche Maß hinausgeht.
Die Stadt kann, sollte die Verunreinigung nicht beseitigt werden, diese auf Kosten des Verursachers beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen.
Eine nach anderen Rechtsvorschriften ebenfalls bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, wird dadurch nicht berührt.

Hundebesitzer in die Pflicht nehmen

Dies sollte dann auch bitte am Witthausbusch an den Wiesen am Bodenschatz "Bodenstation 1" durchgeführt werden und in der Siedlung am angrenzenden ehemaligen Kasernengelände. Auch könnte nicht nur die Verunreinigung durch die Hund geahndet werden auch die Leinenpflicht! Da hier sehr viel Kinder unterwegs sind und ca. 80% der Hund unangeleit sind!

Hundeklo "Mülheim"

Ich bin als 1€Jobber (sauberes Mülheim) unterwegs und sehe wie zugeschissen Mülheim ist.

Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt sollten sich nicht nur auf Falschparker fixieren,sondern

auf die Hundehalter!

Ich denke das nicht mal die hälfte aller Hunde eine gültige Steuermarke um den Hals trägt.

Also, es wird Zeit für eine Hundestreife!!!!!!!

Ich habe keinen Nerv mehr jeden Tag meine Arbeitssachen zu waschen,kriege die Reinigung

ja nicht bezahlt.

Wir wollen schließlich ein sauberes Mülheim

Hundeklo

Ich bin ja auch deiner meinung aber es sind ja nur zwei orte wo mann mit di hunde ihngehen kann.

An sonsten hast du du recht