Grundbesitzabgaben; Abwicklung durch die Stadt

Grundbesitzabgaben; Abwicklung durch die Stadt

Eingangsdatum: 
10. März 2010 22:01 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Soweit ich es richtig in Erinnerung habe, werden insgesamt 4 Gebührenbescheide an die Hausbesitzer verschickt (Grundsteuern, Müllabfuhr, Abwassergebühren, ... komm nicht drauf).

Hierzu werden jeweils 4 Anschreiben verfasst, gefaltet, kouvertiert, frankiert und verschickt. Gleichzeitig müssen hier jeweils 4 Zahlungseingänge pro Jahr pro Position verbucht und kontrolliert werden.

Damit ist der Aufwand 4 mal so hoch wie vor der Umstellung. Das alles nur weil hier privatisiert wurde ohne Ende. Würde die Stadt hier wieder auf das alte System umstellen, lassen sich Kosten ohne Ende einsparen.

Mit Sicherheit könnte die Stadt ja auch als "Inkasso-Unternehmen" für die privaten Betriebe auftreten und die Beträge dann gebündelt überweisen.

Bei 50.000 Haushalten und 3 gesparten Briefen a´ 0,55 Euro für Porto; Kosten für Papier, Ausdruck, Umschlag und kouvertieren 0,10 Euro, kommen hier schon fast 100.000 Euro zusammen, zusätzlich noch die Personalkosten für die Buchungen.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Hauseigentümer erhalten in der Regel maximal 3 Bescheide für "Grundbesitzabgaben". Es ergeht je ein Bescheid für:
- Abwassergebühren
- Straßenreinigungs- und Müllabfuhrgebühren
- Grundsteuer.

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen der "Abgabepflichtige" (für die Benutzungsgebühren) und der "Steuerpflichtige" (für die Grundsteuer) nicht identisch sind. Die Benutzungsgebühren werden ab Eintrag im Grundbuch bei dem Eigentümer veranlagt, die Veranlagung zur Grundsteuer ist an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes (Zurechnungsfortschreibung) gebunden. Darüber hinaus bestehen unterschiedliche Bescheidadressaten z. B. bei Wohnungseigentümergemeinschaften (mehrere Eigentumswohnungen in einem Haus). Für Benutzungsgebühren wird ein Bescheid, gerichtet an die Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt. Die Grundsteuerbescheide gehen dagegen an jeden einzelnen Wohnungs- bzw. Hauseigentümer. Bei den Fällen, in denen der Abgabepflichtige und der Steuerpflichtige nicht identisch sind, ist ein Gemeinschaftsbescheid somit nicht möglich.

Für die Fälle, in denen Abgabe- und Steuerpflichtiger übereinstimmen, bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen den Bürgervorschlag, die Bescheid-Trennung wieder aufzuheben. Eine kurzfristige Umsetzung ist jedoch aufgrund vertraglicher Verpflichtungen ausgeschlossen. Ein eventuell vorhandenes Einsparpotenzial müsste durch umfangreiche Untersuchungen in der Verwaltung und den Eigengesellschaften erhoben werden, so dass eine Quantifizierung der Einsparung zurzeit nicht möglich ist.

Hinweis auf einen inhaltlichen Aspekt, der für eine Trennung spricht:
Der zentrale Versand auf nur einem Bescheid bedingte eine zentrale Datenhaltung, die sich in der Vergangenheit nicht bewährt hat. Es gibt Fachdaten, die primär den jeweiligen Betrieben zuzuordnen sind (z.B. wo stehen welche Mülltonnen), und zentrale Daten (wer ist Gebührenschuldner?), die - zumindest für die Benutzungsgebühren - gleich sind. In dieser Form geschieht auch die aktuelle Handhabung. Die Fachdaten werden bei Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH (MEG) bzw. Mülheimer Energiedienstleistungsgesellschaft mbH (medl)/Stadtentwässerung Mülheim GmbH (SEM) geführt, die Anschriften der Gebührenschuldner bei der Stadt.

Da der Vorschlag schon in ähnlicher Weise vorhanden ist, ist mit weiteren Einsparmöglichkeiten nicht zu rechnen. Das mögliche Einsparpotential entnehmen Sie bitte daher der Maßnahme Nr. : 245