Gebühren für Werbung am Straßenrand

Gebühren für Werbung am Straßenrand

Ergebnis 24 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat wurde ein Prüfauftrag erteilt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Dies ist ein Prüfauftrag an die Verwaltung zur Angemessenheit der Gebühren.
Vorschlagsnummer: 
238
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingestellt.

 

Eingegangener Vorschlag:

An allen Hauptverkehrsstraßen nimmt die Anzahl der Fahrzeuge und Anhänger zu, die einzig aus Werbezwecken dort abgestellt werden. Abgesehen davon, dass uns Bürgern damit oft die Parkmöglichkeiten genommen werden, sehe ich die Fahrzeuge als schreckliche Vermüllung unserer Stadt an. Viele Fahrzeuge tragen Aufbauten, die nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Sollte die Vermüllung der Stadt nicht gestoppt werden können, so sollte die Stadt Gebühren für die Sondernutzung des Straßenraums verlangen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Vorschlag ist rechtlich zulässig. Voraussetzung ist eine Änderung der Sondernutzungssatzung durch die Politik. Momentan ist es nach den Bestimmungen in der Sondernutzungssatzung der Stadt Mülheim nicht erlaubt, Anhänger im Stadtgebiet zu Werbezwecken zu parken. Mit Jahresbeginn wird unter erhöhtem personellen Einsatz kontrolliert.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro

Wie

kann man denn da eine Abgrenzung durchführen? Wann ist "nur geparkt" und wann ist "parken zu Werbezwecken"?

Mal mit offenen Augen durch die Stadt fahren ....

Ich selbst kenne mehrere Stellen, an denen Anhänger geparkt sind und dort Werbung für Firmen gemacht wird. Vielleicht muss die Stadt mal öfters die Strassen "besichtigen". Aber dann sind es ja wieder mal keine Anhänger, sondern was-weiss-ich Werbeträger und die dürfen dann wieder etc.

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Bezüglich Werbeanhänger!

Machen Menschen habe warscheinlich langeweile! Da sie sich über geparkte Anhänger mit Werbeaufschrift aufregen! Ich habe zum beispiel einen kleinen betrieb und einen 750 KG Anhänger! Dieser ist immer ein Störenfried sobald ich Ihn abstellen möchte. Viele fragen mich dann (Wird das hier ein langzeit Parkplatz?)

[...]

Mein Hänger zahlt steuern und hat ein Anrecht abgepart zu werden im Öffentlichen verkehrsrau,. Nur leider gibt es [...] Personen die meinen das der Seitenparkplatz oder der gegenüber Ihnen persönlich gehört oder am besten immer frei zu halten ist. Oft (Vor allem in Speldof & Saarn passirts) das ich meinen Privat PKW Parken möchte um freunde und bekannt zu besuchen und man mir sagt (hier könne Sie nicht parken). da frag ich mich doch, wenn man ein haus besitzt besitzt man dann gleich die ganze Straße???Wenn man  in einer Sadtwohnt, gehört einem die auch???

[...]


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Sachlichkeit ist oft hilfreich

Wie wäre es mal mit sachlichem und vor allem entspannten Reden mit den Menschen die nachfragen? Man muss nicht bei jeder Nachfrage gleich an die Decke gehen, und die meisten Menschen haben für ordentliche Argumente auch Verständnis und hören durchaus zu - und das sogar ohne Schreien und Beschimpfungen. Wie arm wäre das menschliche Miteinander, wenn man bei jeder Frage gleich aus der Haut fahren würde.

Im Übrigen haben Sie - nur weil Sie Steuern zahlen - noch lange nicht das uneingeschränkte Recht, Ihren Anhänger nach Lust und Laune überall abzustellen. Sie zahlen Steuern für dessen Nutzung, nicht aber für etwaige freie Parkflächen. Vielleicht sollten Sie sich vorerst mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen. Oder meinen Sie etwa, Ihnen gehört die ganze Straße, nur weil Sie Steuern zahlen?