Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.
Eingegangener Vorschlag:
Ich schlage vor, in Abhängigkeit von der Kreditmarktsituation eine Bürgeranleihe zu starten. D. b., die Stadt leiht sich bei den Bürgern Geld zu einem attraktiven Zins z.B. 1,5 %, der allerdings unter dem Zins der Kreditzinsen (z.B. 2,5 %)liegen sollte. Die gewonnenen Differenz von 0,5 % wäre eine Entlastung für den ehem. Verwaltungshaushalt. Bei 200 Mio. Euro wäre die jährliche Ersparnis 1 Mio. Euro.
Wolfgang Kellner
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorschlag ist rechtlich zulässig. Er ist für die Bürger attraktiv, wenn die Stadt einen Zinssatz bietet, der über den jeweiligen Konditionen für Tages- oder Festgeld der Banken für Private liegt.
Für eine solche Bürgeranleihe - es gibt für dieses Instrument verschiedene Bezeichnungen, z. B. Bürgerkredit, "Commercial-Paper"... - ist eine Bankenbeteiligung nach aktueller Rechtslage für die Auflage und Abwicklung unverzichtbar. Bürgerkredite kommen im Übrigen nur für Investitionen (statt Inv.-Kredit) in Betracht.