BHM-Aufsichtsräte

BHM-Aufsichtsräte

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Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer: 
274
Kennzeichnung: 
Vorschlag aus Bürgerforum

Dieser Vorschlag wurde beim 3. Haushaltsforum am 05.03.2010 eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

BHM-Aufsichtsräte: Beide kontrollieren die Mülheimer Gesellschaft (MEG etc.)! Warum? Entweder BHM oder Aufsichtsräte

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß Gemeindeordnung bedarf eine Gesellschaft im kommunalen Besitz grundsätzlich eines Aufsichtsrates. Mit dieser "Auflage" will das Gemeinderecht sicherstellen, dass Vertreter des Stadtrats (Politik) eine Kontrolle über die Ausrichtung und Geschäftsführung eines kommunalen Unternehmens haben. Die Aufsichtsräte sind Kontrollorgane bezogen auf die eigene Gesellschaft. Darüber hinaus ist die BHM für das Beteiligungsmanagement, das Sanierungsmanagement, die Beratung der Aufsichtsratsmitglieder etc. zuständig. Diese Konstellation findet man auch in privatwirtschaftlichen Konzernen. Eine Auflösung der BHM wäre, mit entsprechendem Ratsbeschluss, grundsätzlich möglich. Die Aufgaben der BHM könnten auch in anderer Organisationsform wahrgenommen werden. Das Beteiligungsmanagement ist eine Pflichtaufgabe nach Gemeindeordnung.
Ein sich aus dem Bürgervorschlag ergebendes Einsparpotenzial ist nicht quantifizierbar.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro