Anwohnerparken - Parkplatzgebühren

Anwohnerparken - Parkplatzgebühren

Eingangsdatum: 
8. März 2010 15:28 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Mülheim ist führend bei der Statistik "Anzahl PKW pro Einwohner".

Diese Tatsache führt u.A dazu, dass der öffentliche Straßenraum zunehmend, auch entgegen den hierfür bestehenden Regeln, mit parkenden Fahrzeugen zugestellt wird.

Stellplätze im öffentlichen Straßenraum müssen aber nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden !! Wer sich ein Auto leistet muß auch für den notwendigen Stellplatz sorgen !!

Vor den Hintergrund der angespannten Haushaltslage sollte flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet das "Parken" im öffentlichen Raum nur gegen Gebühren zugelassen werden.
Hier sind verschiedenste Modelle der "Parkraumbewirtschaftung" einzusetzen. z.B. Anwohnerparken - Ausweis für bestimmte Bereiche gegen Jahresgebühr ; Feste Vermietung/Verpachtung von Stellplätzen gegen Jahresgebühr, z.B. mit dem Recht auf Kennzeichnung durch den Mieter-Pächter ; Für Besucher der Stadt - Parktikets für das gesamte Stadtgebiet mit zeitlich begrenzter Gültigkeit.

Selbstverständlich gehören zu solchen Regelungen auch konsequente Kontrollen und ggfls. Ordnungsgelder bei Zuwiderhandlung. => Verstärkung der Kontrollen im gesamten Stadtgebiet, auch abends und an Wochenenden - Steigerung der Einnahmemn auch über Ordnungsgelder => die Kasse würde sprudeln !! die Ordung im Straßenraum, und damit auch die Verkehrssicherheit, würde zunehmen.

Vorschlag:

Jahresgebühr Anwohnerparken mind. 240,-- EUR
Jahresgebühr fester Stellplatz mind. 360,-- EUR
Tagesticket  z.B.  7,50 EUR
Wochenticket z.B. 20,-- EUR
Monatsticket z.B. 50,-- EUR

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwendung einer Monats-, Jahres- oder Zeitkarte für das gesamte Stadtgebiet würde zunächst einmal die Kontrolle zur Einhaltung der Höchstparkdauer unmöglich machen. Somit wäre das eigentliche Ziel der Parkraumbewirtschaftung, einen regelmäßigen Umschlag und freie Parkraumkapazitäten für Kunden und Besucher, auf den attraktiveren Stellplätzen der Innenstadt und der Stadtteilzentren zu schaffen, nicht mehr zu realisieren.

Nach Auffassung des Ordnungsamtes würde es sich hier auch unter Umständen um eine rechtswidrige Vermietung von öffentlicher Verkehrsfläche handeln.

Die Einrichtung von Anwohnerparkzonen bzw. Bewohnerparkzonen sind als rein verkehrsplanerisches Instrument zur Organisation und Steuerung des ruhenden Verkehrs einzustufen. Hier soll gegen Probleme mit Fremdparkern in Wohngebieten vorgegangen werden.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit, nicht nur in Mülheim, haben gezeigt, dass eine solche Regelung nur durch ständige Kontrollen in den Wohnbereichen realisiert werden kann. Da solche Kontrollen aber extrem personalintensiv sind und die Gebühren für den Bewohnerparkausweis mit 50 - 70 Euro pro Jahr nur sehr gering sind, ist eine solche Maßnahme finanziell nicht positiv, sonder eher negativ zu bewerten.

Der Rat der Stadt Mülheim hat, aufgrund der geringen verkehrsplanerischen Eignung der Maßnahme in den Mülheimer Wohngebieten, bis auf weiteres beschlossen, Bewohnerparkregelungen in Mülheim nicht zu verwenden.

Ihr Vorschlag ist schon in ähnlicher Weise in der Maßnahme 210 vorhanden und erzielt somit kein weiteres mögliches Einsparpotenzial.