Zusätzl. Arbeitsplätze + Steuereinnahmen Weseler Sraße

Zusätzl. Arbeitsplätze + Steuereinnahmen Weseler Sraße

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Die Weseler Straße ist eine der Haupt-Einfallstraßen nach / von Mülheim. Es gibt an dieser Straße keine Großtankstelle, kein "Fastfood-Restaurant", kein Autohof.

Vorschlag: Änderung der Bebauungspläne und Ermöglichung der Ansiedlung von Infrastrukturgewerbe (Großtankstellen, Hotels [am besten Kettenhotels, z. B. von Acor IBIS, Mercure, Fastfood [MCDonald, Burgerking o. ä.]. Es gibt eine starke Nachfrage nach solchen Betrieben. Durch die excelente Lage der Weseler Str. zum Autobahnkreuz Kaiserberg, insbesondere zur A3 ist die Überlebensfähigkeit entsprechender Betriebe gesichert.

Gute Beispiele gibt es in fast allen Regionen Deutschlands, aber auch z. B. in Frankreich, Großbritannien usw.) Solche Betriebe erzeugen Arbeitsplätze, dadurch weniger Arbeitslose, "weniger Hartz 4".

Ralf Bayerlein

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Weseler Straße ist bis zur Einmündung Timmerhellstraße der Wasserschutzzone IIIa zugeordnet; die entsprechenden Schutzvorschriften sind zu beachten. Bei Einzelhandelsnutzungen ist zu beachten, dass diese nicht die Zentren (Innenstadt, Duisburger Straße) schädigen dürfen. Insbesondere ist gemäß § 24a Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro) großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten unzulässig.
Die Stadt verfügt an der Weseler Straße nicht über nennenswerten Grundbesitz, den sie für die genannten Maßnahmen verwerten könnte.

An der Weseler Straße werden bereits alle Grundstücke gewerblich genutzt. Eine Einnahmeverbesserung für die Stadt ist deshalb nicht erkennbar.