Zusammenfassung von Teilen der Feuerwehr, der MVG

Zusammenfassung von Teilen der Feuerwehr, der MVG

Eingangsdatum: 
5. März 2010 14:35 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Grundstück und Gebäude der neuen Hauptfeuerwache sind m.E. überdimensioniert. Ich gehe davon aus, dass die neue Hauptfeuerwache größer als die fast neue Haupfeuerwache an der Wintgensstraße im wesentlich größeren Duisburg ist.

Um Kosten bei der Gebäudeunterhaltung, der Einrichtung und beim Personal zu sparen, schlage ich die Zusammenfassung gleichartiger Dienste und Einrichtungen der MVG, des THW und der MEG am neuen Standort der  
Hauptfeuerwache vor.

Als gleichartige Einrichtungen sehe ich u.a. Kfz-Reparatur- und andere Handwerksdienste, aber auch die Kantinen an.
Synergieeffekte mit dem THW lassen sich allerdings nur dann erzielen, wenn das THW zur Duisburger oder Xantener Straße verlagert wird.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zur Größe der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache an der Duisburger Straße:
Grundstück und Gebäude der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache an der Duisburger Straße wurden an den gesetzlichen Anforderungen, den Einsatzerfordernissen und dem Raumbedarf für Personal, Fahrzeuge, Gerät, Werkstätten, Haustechnik usw. ausgerichtet. Eine Vergleichbarkeit mit der Duisburger Hauptfeuerwache ist nicht gegeben:
In Mülheim sind alle Kräfte der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr an nur zwei Standorten konzentriert, nämlich auf der Nebenwache Heißen und der Hauptwache Aktienstraße/künftig Duisburger Straße. Die Stadt Duisburg unterhält insgesamt 24 Standorte  (7 Feuer- und Rettungswachen und 17 Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr).
Auf der 15 Jahre alten Duisburger Hauptfeuerwache sind - im Gegensatz zur neuen Mülheimer Hauptwache - weder Feuerwehr- und Rettungsdienstschule noch Desinfektion, Schlauchwerkstatt mit Schlauchturm sowie weitere Werkstätten und auch kein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr stationiert.  Insofern lassen sich die Hauptwachengrößen beider Städte nicht vergleichen.
Eine Überdimensionierung ist somit unter Berücksichtigung der nur zwei Standorte nicht gegeben.

Zur möglichen Zusammenfassung von Diensten und Einrichtungen der MVG, MEG und des THW am Standort Duisburger Straße:
In der Planungsphase für die neue Feuerwache wurden die Möglichkeiten von Zusammenlegungen und Kooperationen, insbesondere mit der benachbarten MVG, intensiv geprüft.
Erhebliche Synergieeffekte ergeben sich für die Feuerwehr dadurch, dass sie auf der neuen Wache keine eigene Tankstelle mehr unterhalten, sondern die Anlage der MVG mit nutzen wird. Auch die Möglichkeiten der Zusammenlegung einzelner Werkstattbereiche wurde geprüft. Es bestehen bereits jetzt u. a. Kooperationen der Kfz-Werkstätten in den Bereichen Abgasuntersuchung, Karosseriebau und Lackiererei. Diese werden fortgeführt.
MEG und MVG arbeiten in ähnlicher Weise bereits jetzt eng zusammen: So werden auf dem Gelände der MEG in einer kleinen LKW-Werkstatt, die von der MVG betrieben wird, kleinere Reparaturen an den Fahrzeugen der MEG durchgeführt. Bei großen Reparaturen wird die Werkstatt der MVG genutzt.
Die Feuerwehr ist auf eigene Werkstätten zwingend angewiesen, um die jederzeitige Einsatzfähigkeit sicherzustellen. Diese Einrichtungen können aber nur begrenzt Leistungen für Dritte erbringen, weil sie fast ausschließlich mit Einsatzpersonal der Feuerwehr besetzt sind. Dieses kann jederzeit im Brand- oder anderen Einsatzfall abgerufen werden. Deshalb könnten durch die Werkstätten der Feuerwehr nur Arbeiten übernommen werden, die nicht termingebunden oder zeitkritisch sind.

Die Kantine der Feuerwehr dient lediglich der Selbstversorgung des Einsatzpersonals während der Dienstschichten. Sie ist weder technisch noch personell auf eine Versorgung anderer Nutzergruppen ausgelegt.

Die Anbindung des THW an den Standort Duisburger Straße wird sowohl von der Verwaltung als auch vom Ortsverband Mülheim an der Ruhr des THW befürwortet und angestrebt. Die Entscheidung über eine Verlagerung des THW-Standortes von der Düsseldorfer Str. zur Duisburger Str. lässt sich aber nicht auf örtlicher Ebene herbeiführen, weil das THW eine Bundesanstalt ist. Eine Entscheidung der Bundesanstalt in dieser Angelegenheit steht bislang aus.