Zugriff auf die Rücklage der Energieversorger

Zugriff auf die Rücklage der Energieversorger

Eingangsdatum: 
19. März 2010 09:54 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Die Energieversorger z.B. RWE besitzen mehr als 50 Milliarden Euro an Rücklagen für den Rückbau von Atomkraftwerken. Sie legen diese Gelder langfristig an, bzw. betreiben damit sachfremde Geschäfte. Die Zinsen hierfür sind ihr Gewinn, stehen aber eigentlich den Stromzahlern, also den Steuerzahlern zu. Diese Zinsen sind sogar steuerfrei. Es ist nicht einzusehen, dass diese Rücklagen nicht als zinsfreie Darlehen den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt könnte sich als Miteigentümer des RWE hierfür einsetzen, anstatt die Bürger mit peanuts zu beschäftigen.
D.h. lediglich 50 Mio als Rücklagensumme in die richtigen Hände z.B. Kommune Mülheim, gelegt, würde einen Zinsgewinn bei 5% bereits 2,5 Mio ausmachen.

Rüdiger Schwarz

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die RWE AG ist ein börsennotiertes Unternehmen. Kommunale Anteilseigner halten rd. 25 % an RWE, davon entfallen auf die Stadt Mülheim rd. 1,5 %-Punkte. Mit anderen Worten: Ungefähr 75 % der Aktien an RWE werden nicht durch Kommunen gehalten. Demzufolge führt die Gewährung eines zinslosen Darlehns an die Kommunen dazu, dass ungefähr 75 % der RWE-Aktionäre benachteiligt werden. Weitergehende verfassungsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Bewertungen müssten durchgeführt werden. Eine Aussage zu möglichem Einsparpotential ist daher momentan nicht möglich.