Zahlung der Beamtengehälter zum Monatsende

Zahlung der Beamtengehälter zum Monatsende

Eingangsdatum: 
3. März 2010 14:39 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Die Zahlung der Gehälter des städtischen Personals ist in der Regel nur über die Anspruchnahme von Kassenkrediten möglich. Es wird vorgeschlagen, die Zahlung der Gehälter der städtischen Beamten nicht zum Monatsanfang sondern künftig zum Monatsende durchzuführen, so wie es bei den städtischen Angestellten heute schon üblich ist. Hierdurch kann ein einmaliger Zinsgewinn bei der Aufnahme der Kassenkredite erreicht werden.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Beamte besitzen nach dem Bundesbesoldungsgesetz einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung der Gehälter zum Monatsanfang. Der Konsolidierungsvorschlag ist daher rechtlich nicht zulässig.