Wofür Dezernenten, Referenten, Amtsleiter etc?

Wofür Dezernenten, Referenten, Amtsleiter etc?

Eingangsdatum: 
03. März 2010 (2. Haushaltsforum)
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Wofür Dezernenten, Referenten, Amtsleiter etc?

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in der Hauptsatzung für die Stadt Mülheim an der Ruhr festgelegt, dass der Oberbürgermeisterin fünf hauptamtliche Beigeordnete (Dezernenten) zur Seite stehen, die sie in den ihr übertragenen Arbeitsgebieten vertreten. Einer der Beigeordneten (Dezernenten) ist zum allgemeinen Vertreter der Oberbürgermeisterin bestellt und führt die Amtsbezeichnung "Stadtdirektor". Der mit der Leitung des Finanz- und Kassenwesens betraute Beigeordnete (Dezernent) führt die Amtsbezeichnung "Stadtkämmerer". Die Oberbürgermeisterin und die Beigeordneten bilden zusammen den Verwaltungsvorstand. Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung, bei der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung, bei der Aufstellung des Haushaltsplanes, bei den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung und bei der Konzeption der Kosten- und Leistungsrechnung. Basis für die vorstehenden Regelungen ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Stadtverwaltung ist hierarchisch nach Dezernaten strukturiert, die jeweils von einem Beigeordneten (Dezernenten) bzw. der Oberbürgermeisterin geleitet werden. Die Geschäftskreise der Beigeordneten, d. h. die Zuordnung der unterstellten Fachbereiche (Ämter, Eigenbetriebe u. ä.) werden vom Rat der Stadt im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin festgelegt.

Die Referenten unterstützen die Oberbürgermeisterin und die Beigeordneten (Dezernenten) bei der strategischen Führung der Dezernate. Jedes Dezernat ist mit einem Referenten ausgestattet.

In der nächsten Hierarchieebene sind die Dezernate in Organisationseinheiten (Fachbereiche) unterteilt, die jeweils von einem Leiter (Amtsleiter und Leiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen o. ä.) geführt werden.