Winterdienst

Winterdienst

Eingangsdatum: 
2. März 2010 18:14 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Den Winterdienst (Kosten) auf alle Bürger gleich verteilen. Bisher zahlen nur 613.806 Gesamtfrontmeter von 1.040.000 Gesamtfrontmeter diese Leistung. Die Gesamtfrontmeter von 613.806 ergeben sich aus W1 242.352 und W2 371.454. Warum Zahlen nicht alle Bürger diese Leistung????? Dieser Dienst ist doch für alle Bürger!!!!!! Um die Beiträge zu realisieren könnte man die Kosten über die Restmülltonne oder Grundsteuer erheben. Die Straßen werden von allen Bürgern benutzt.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Vorschlag ist in der Sache durchaus nachvollziehbar. Während bei Abfall- und Abwassergebühren eine dem Gebührenpflichtigen direkt zuzuordnende Leistung gegenübersteht, kann man dies bei der Straßenreinigung, insbesondere beim Winterdienst, anders sehen. Schließlich benutzt man nicht nur die Straße vor seinem eigenen Grundstück, sondern auch alle anderen Straßen. Insoweit könnte man den Winterdienst als Leistung sehen, die nicht individuell einem einzelnen Grundstück zuzuordnen ist, sondern quasi jeder/jedem Bürger/in einer Stadt. Die Kosten wären dann "pro Kopf" umzulegen.

Die Rechtslage ist allerdings eine völlig andere.
Straßenreinigungs- und damit auch die Winterdienstgebühren werden auf Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes erhoben und letzteres fordert genau diese Zuordnung der Kosten zu einem einzelnen Grundstück (Äquivalenzprinzip). Dies wird auch in der Rechtsprechung ausschließlich so gesehen. Insoweit bleibt keine andere Möglichkeit, als eine Kostenverteilung auf Grund individueller Merkmale des Grundstücks vorzunehmen. In Mülheim (wie in ca. 80 % aller Gemeinden) geschieht dies über den Frontmetermaßstab. Alternativ gibt es noch den Maßstab über die Grundstücksfläche oder über die Quadratwurzel der Grundstücksfläche. Für den konkreten Vorschlag ist dies alles ungeeignet.

Eine Finanzierung über die Restmülltonne ist nicht möglich. Für Abfallgebühren gilt ebenfalls das Kommunalabgabengesetz mit dem Äquivalenzprinzip, so dass hierüber ausschließlich Leistungen der Abfallentsorgung finanziert werden können.

Auch eine Finanzierung "über Grundsteuern" scheidet aus. Es gibt durchaus Städte, wo dies so dargestellt wird. Bochum oder Langenfeld finanzieren den Winterdienst aus allgemeinen Finanzmitteln, und dies mag durchaus als Begründung für eine Erhöhung der Grundsteuer genutzt worden sein. Rechtlich bleibt die Grundsteuer ohne Zweckbindung, auch wenn sie - wie alle anderen Einnahmen ohne Zweckbindung - zur Finanzierung des Winterdienstes aus allgemeinen Finanzmitteln herangezogen wird. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung dürfte bei einer derartigen Konstruktion (Finanzierung des Winterdienstes aus allgemeinen Finanzmitteln) die Gefahr bestehen, dass die Kommunalaufsicht die Forderung stellt, bei Beibehaltung des Hebesatzes für die Grundsteuer zusätzlich Winterdienstgebühren zu erheben, um auf diese Weise alle Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.