Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Eingangsdatum: 
5. März 2010 (3. Haushaltsforum)
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Bedienstete sollen verzichten (z. B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld). Erfolgsorientierte Bezahlung.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Höhe der Besoldung im Beamtenbereich ist gesetzlich geregelt. Die Höhe des Weihnachtsgeldes (Zuwendung) richtet sich nach dem Sonderzahlungsgesetz. Im Tarifbereich richtet sich die Höhe des Weihnachtsgeldes (Sonderzahlung) nach dem gültigen Tarifvertrag. Der Arbeitgeber ist somit rechtlich verpflichtet die Zahlung zu leisten.

Die Zahlung von Urlaubsgeld erfolgt bereits seit Jahren nicht mehr.

Mit der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst wurde die leistungsorientierte Bezahlung im Tarifbereich eingeführt.  Nachdem bisher keine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat zustandegekommen ist, wurde ein Teil des Leistungsentgeltes pauschal an alle ausgezahlt, ein anderer Teil steht noch zur Auszahlung an, sobald eine entsprechende Dienstvereinbarung existiert. Nachdem die aktuellen Tarifverhandlungen eine Weiterentwicklung des Leistungsentgeltes zunächst bis zum Jahr 2013 ergeben haben, werden der Personalrat und das Personal- und Organisationsamt die Verhandlungen zum Abschluss der Dienstvereinbarung wieder aufgreifen, so dass die leistungsorientierte Bezahlung gelebt werden kann.