Strengere Konsequenz bei Säumniszahlern

Strengere Konsequenz bei Säumniszahlern

Eingangsdatum: 
5. März 2010 (3. Haushaltsforum)
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Strengere Konsequenz bei Säumniszahlern

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die zentrale Finanzbuchhaltung (Abteilung Zahlungsabwicklung) wird die Mahnrhythmen stufenweise verkürzen, um damit eine verbesserte Zahlungsmoral der Schuldner zu erreichen. Ferner wurde im Vollstreckungsinnendienst durch eine zum 1. März 2010 vorgenommene Umorganisation ein weiterer Schritt in Richtung "konsequente und zeitnahe Vollstreckung von rückständigen städtischen Forderungen" getan. Die nächste, bereits auf den Weg gebrachte Maßnahme mit demselben Ziel ist die Einführung einer Vollstreckungssoftware. Sie bündelt alle städtischen Forderungen gegen einen Schuldner, Vollstreckungsmaßnahmen können zeitnah und zielgerichtet eingeleitet werden.

Eine Erhöhung der mit der Beitreibung verbundenen Gebühren (Pfändungsgebühr, Wegegeld, Säumniszuschläge, Kostenbeitrag Amtshilfeersuchen) ist nicht zulässig, da entweder der Bund oder das Land NRW die Höhe der Kosten einheitlich festgelegt hat.

Im Zuge der Beitreibung werden verschiedene Maßnahmen gegen säumige Schuldner ergriffen. Neben der Vollstreckungsankündigung werden Lohn-, Forderungs- und Kontopfändungen durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine richterliche Durchsuchungsanordnung (Durchsuchung der Räumlichkeiten des Schuldners nach verwertbaren Gegenständen), die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, bei nicht bezahlten Bußgeldern auch die Erzwingungshaft zu beantragen. Die Einführung der Parkkralle ist ein zusätzliches Druckmittel, Schuldner zur Zahlung zu bewegen.