Steurerhöhung

Steurerhöhung

Eingangsdatum: 
15. März 2010 13:10 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Ich empfinde es als eine Frechheit, dass man beabsichtigt Grundsteuer und Gewerbesteuer zu erhöhen, während sich der Rat der Stadt offenbar keine ernsthaften Gedanken über wirkliche Einsparungen macht. Steuererhöhungen sind nur eine bequeme Art Sparmaßnahmen zu umgehen. Die erhöhte Gewerbesteuer hält Unternehmen davon ab sich hier anzusiedeln.  Wir brauchen aber Arbeitsplätze!

Die erhöhte Grundsteuer trifft nicht nur reiche Hausbesitzer, sondern schlägt sich in der Nebenkostenabrechnung jedes einzelnen Mieters nieder. Statt die Bürger damit zu beschäftigen sich Gedanken über Mini-Einsparungen zu machen, sollte man lieber die wirklich lohnenden Kostenfaktoren in Angriff nehmen:

1. Muss ein teures Projekt, wie Ruhrbania in Zeiten knapper Kassen wirklich im vollen Umfang durchgezogen werden? Kann man nicht wenigstens auf die Anlage des teuren Hafenbeckens verzichten oder andere Teilbereiche, die noch abwendbar sind, streichen?

2. Gehaltskürzungen bei allen städtischen Beamten wären mit Sicherheit eine einträgliche Sparmaßnahme, die natürlich nicht angenehm wäre, aber von Ernsthaftigkeit zeugen würde.

3. Müssen nach einem Mehrheitswechsel im Rat der Stadt, ein Großteil der leitenden Beamten der vorherigen Regierung ausgetauscht werden, wobei sie dann auf ihren neuen Posten die gleichen hohen Gehälter weiterbeziehen? Warum schließt man generell keine zeitlich befristeten Verträge, um diese sinnlosen Gehaltsausgaben zu vermeiden?

Kann man städtische Bedienstete, die gar wegen schlechter Leistungen oder Verfehlungen auf minderwertige Posten versetzt werden, nicht zumindest gehaltsmäßig schlechter behandeln?

Stellungnahme der Verwaltung: 

zu 1.

Ruhrbania hat über 20 Projekte, die sich sehr unterschiedlich finanzieren, aber fast alle die Einnahmen der Stadt in der Zukunft sichern. Unter anderem gehört die Ruhrpromenade als Investitionmaßnahme dazu, deren Finanzierung im großen Umfang durch Grundstückverkäufe erfolgt. Konkret: Den gut 20 Mio. Euro Kosten für die öffentliche Infrastruktur stehen rund 10 Mio. Euro Grundstückserlöse und 7,1 Mio. Euro Fördermittel des Landes gegenüber. Darüber hinaus werden die zugezogenen Bewohner und Dienstleistungsunternehmen an der Ruhrpromenade in Mülheim Steuern zahlen, die Bevölkerungszahl stabilisieren und so zu mehr Steuerrückführung von Bund und Land beitragen; ferner die Innenstadt beleben und dort Umsatz machen. Diese "fiskalischen Effekte" von Stadtentwicklungsprojekten wirken langfristig und übersteigen die Investitionen mittelfristig um ein Vielfaches.

zu 2.

Gehaltskürzungen bei den städtischen Beamten sind rechtlich nicht zulässig. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

zu 3.

Die leitenden Beamten werden nach einem Mehrheitswechsel im Rat nicht ausgetauscht.

Im Rahmen der Prüfung arbeitsrechtlicher bzw. disziplinarrechtlicher Maßnahmen aus Anlass von Schlechtleistung oder gravierenden Verfehlungen eines städtischen Bediensteten wird selbstverständlich regelmäßig kontrolliert, inwieweit eine Herabgruppierung oder Rückstufung rechtlich möglich ist. Eine Einsparung ergibt sich somit nicht.