Steuern und Gebühren

Steuern und Gebühren

Eingangsdatum: 
30. März 2010 20:09 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Der große Wurf einer erheblichen Steuereinsparung kann nur gelingen, indem sich die Rathäuser der großen Ruhrgebietstädte über alle Parteigrenzen hinweg zusammenschliessen und weitere Zahlungen "Aufbau Ost" sofort einstellen. Dies ist dem Armenhaus Ruhrgebiet und seinen Bürgern nicht mehr zuzumuten.

Schon garnicht hierfür weitere Kreditaufnahmen, welche wir Steuerzahler wieder bezahlen müssen. Dann müssen wir uns über Parkgebühren etc. keine Gedanken mehr machen.

Norbert Malzkorn

Stellungnahme der Verwaltung: 

Insgesamt haben sich 19 kreisfreie Städte des Ruhrgebietes und des Bergischen Landes (auch die Stadt Mülheim an der Ruhr) zu einem Aktionsbündnis „Raus aus den Schulden" zusammengeschlossen. Es wurde überparteilich ein umfangreicher Forderungskatalog gegenüber Bund und Land aufgestellt und unter anderem gegenüber der Bundeskanzlerin und dem Finanzministerin deutlich dargelegt. Hierzu zählt auch die Entlastung der strukturschwachen Kommunen in Westdeutschland von der Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit und Umstellung der Fördermittelverteilung von Himmelsrichtung auf Bedürftigkeit.

Angesichts der massiven Strukturschwäche der betroffenen Kommunen benötigt die Region diese Mittel selbst, um den eigenen Umbauprozess begleiten und die Verschuldung abbauen zu können. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern in dieser Region nicht mehr zu erklären, weshalb der Solidarpakt in der jetzigen Form weitergeführt werden soll, wenn einzelne Kommunen in Ostdeutschland eine prosperierende Entwicklung und die ostdeutschen Kommunen in den letzten beiden Jahren insgesamt eine bessere Haushaltssituation als die westdeutschen Kommunen aufweisen.

Der Solidarpakt II läuft noch bis zum Jahre 2019. Insofern besteht eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung (Solidarpaktfortführungsgesetz). Nach derzeitigen Erkenntnissen entstehen für Mülheim weitere Solidarbeitragszahlungen in Höhe von rd. 127 Mio. Euro. Es erfolgt keine Überweisung an das Land, sondern der Soli wird mit dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, den Mülheim vom Land erhält, direkt verrechnet. Aus diesem Grunde ist auch der schon mehrfach geäußerte Vorschlag einer Verweigerung der Zahlung praktisch nicht umzusetzen. Eine rechtlich nicht zulässige Maßnahme kann zudem - auch wenn sie wünschenswert ist - nicht in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen werden.