Staffelung der Bußgelder nach Einkommenshöhe

Staffelung der Bußgelder nach Einkommenshöhe

Eingangsdatum: 
03. März 2010 (2. Haushaltsforum)
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Staffelung der Bußgelder nach Einkommenshöhe

Stellungnahme der Verwaltung: 

Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten werden nach dem 'bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog' geahndet und sind für sämtliche bundesdeutsche Bußgeldbehörden bindend. Dieser Bußgeldkatalog sieht keine Möglichkeit vor, nach der Höhe des Einkommens des jeweiligen Verantwortlichen zu unterscheiden.

Für andere Ordnungswidrigkeiten gilt bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Danach sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft, vorrangig zu berücksichtigen. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse kommen in Betracht. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen regelmäßig unberücksichtigt bleiben.