Sparmaßnahmen im ÖPNV

Sparmaßnahmen im ÖPNV

Eingangsdatum: 
6. März 2010 16:35
Text des eingegangenen Vorschlags: 

- Abschaffung aller gebrochenen Kurse der Bus- und Straßenbahnlinien, z.B.: Mülheim Winkhausen, Grenze Borbeck und Mülheim Hauptfriedhof usw..

- Müssen denn wirklich 2 Straßenbahnlinien und von U-Bahnlinien zum Mülheimer Flughafen, bzw. bis Mülheim Hauptfriedhof fahren? Dort besteht Einsparmöglichkeit.

- Fahrplan (Taktzeiten) von Bus- und Straßenbahnlinien, sowie den U-Bahnlinien ausdünnen.
Das bedeutet zwar längere Wartezeit für Fahrgäste, aber eine Einsparung. Bei den Straßenbahnen kann man dies kompensieren, indem man 2 kurze Straßenbahnen zu einem Zug zusammenhängt (bei den längeren Straßenbahnen ist das zwar auch möglich, aber einige Haltestellen sind dafür leider zu kurz), so wie es früher schon einmal der Fall, sogar mit jetzigen Fahrplan war.

- Einige Bus- und Straßenbahnlinien zusammenlegen und unwirtschaftliche Linien streichen.

- Brechung der Buslinien an den Stadtgrenzen und an Haltestellen und an Haltepunkten, wo Umsteigemöglichkeiten auf den Schienenverkehr besteht. Dies spart auch einige Fahrer und Fahrzeuge, sowie Geld ein.

- Ganztags nur noch vorne das einsteigen in allen Buslinien einführen. Das verringert die Anzahl der Schwarzfahrer.

Christian Uffinger

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Mülheimer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) überarbeitet zurzeit in Zusammenarbeit mit der Stadt das ÖPNV-Angebot (Liniennetzoptimierung). In diesem Zusammenhang wird das Linienangebot, die Taktfrequenz usw. überprüft.

Die MVG führt zurzeit ein neues EKS (Elektronisches-Einstiegs-Kontrollsystem) ein (Betriebsstart: Ende 2010). Dies soll zukünftig die Kontrolldichte bei der Überprüfung der Fahrausweise in Bussen verstärken. Hierbei ist jeder Fahrgast "gezwungen" seinen Fahrausweis an einem Kontrollgerät vorbeizuführen. Ist der Fahrausweis ungültig, ertönt ein optisches und akustisches Signal und der Fahrgast muss sich beim Fahrer melden. Für die Ausrüstung der Busse mit einem EKS-System hat die MVG eine Förderung erhalten.

Dies bedeutet: Die Sparvorschläge sind rechtlich zulässig, allerdings verwaltungsseitig bereits wie vorgeschlagen oder mit einer Alternativlösung umgesetzt bzw. in Vorbereitung. Es ergibt sich somit kein neues Einsparpotenzial.