Schliessung Städtischer Einrichtungen

Schliessung Städtischer Einrichtungen

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Das Naturbad in Styrum ,das Museum in der alten Post und das Theater an der Ruhr im Solbad Raffelberg werden nur von einem Bruchteil der Bevölkerung genutzt und verursachen jährliche Kosten wie häüfig in den Zeitungen dargestellt von etwa  2 Millionen Euro.Angesichts der miserablen Kassenlage der Stadt sollte hier rigoros gespart werden.

Das Naturbad ,das im Jahr nur für 3-4 Monate genutzt werden kann, hatte im letzten Jahr weniger als 20000 Besucher und musste überdies an den heissen Tagen aus Hygienegründen geschlossen werden.Wenn ein Teil der hierfür aufgelaufenen Kosten in die Sanierung der vorh.Hallenbäder,die von der Schliessung bedroht sind invstiert würde, könnte auf das Naturbad verzichtet werden.

Das Theater an der Ruhr wird von sehr sehr wenigen Bürgern besucht.Der Nutzen für die Allgemeinheit unserer Stadt ist daher äusserts gering.Es gibt hervorragende Theater in den Nachbarstädten die von der Klientel besucht werden könnten.Für Mülheim ist das Theater zu teuer,deshalb schliessen.Auf ein eigenes Museum mit einer teueren Leiterin kann ebenfalls verzichtet werden wenn man die Sammlungen einem grösseren Museum mit bezug auf Mülheim anvertrauen würde

Nach durchführung dieser Vorschläge könnten jährlich ca.1,5 Millionen € nachhaltig eingespart werden

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zum Naturbad
Die Schließung des Naturbades ist rechtlich möglich und bereits als mögliche Maßnahme (Nr. 142) in der Diskussionsgrundlage für ein Haushaltssicherungskonzept enthalten. Die Entscheidung - ob die Einrichtung geschlossen wird, bzw. wie die eingesparten Mittel verwendet werden -  bleibt dem Rat der Stadt vorbehalten.
Die Besucherzahlen stellen sich wie folgt dar:
2006    74.000 Besucher
2007    19.000 Besucher
2008    19.000 Besucher
2009    41.000 Besucher
Im Durchschnitt der ersten vier Jahre kamen pro Jahr rund 38.000 Besucher in der Saison.

Zum Kunstmuseum in der Alten Post
Die Schließung des Kunstmuseums ist rechtlich möglich. Der Zuschuss an das Kunstmuseum beträgt rd. 1,2 Mio. €. Zu beachten ist hierbei, dass für den Um- und Ausbau der Alten Post zu musealen Zwecken  in den Jahren 1991 bis 1994 Städtebauförderungsmittel in Höhe von 4,8 Mio. DM = 2.454.000 Euro vom Land gewährt worden sind. Die Gewährung der Förderung wurde mit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahre versehen für eine öffentliche Nutzung beginnend ab 1995. Mit der Konsolidierungsmaßnahme Nr. 121 der Verwaltung wird die Aufgabe der Trägerschaft und der Weiterbetrieb durch einen Dritten beabsichtigt. Bei fortgesetzter öffentlicher Nutzung des Gebäudes ist eine Rückforderung der Städtebauförderungsmittel nicht möglich. Wenn die Politik einer Schließung und Aufgabe der öffentlichen Nutzung des Gebäudes beschließen würde, müsste ein Gespräch mit der Bezirksregierung geführt werden, um einen Rückforderungsverzicht zu erreichen. Zu beachten ist zudem, dass auch in Zukunft weitere, nicht unerhebliche Investitionen in das Gebäude erforderlich sein werden. Ferner bestehen derzeit nicht quantifizierbare Verpflichtungen im Hinblick auf wesentliche Kunstwerke

Zum Theater an der Ruhr
Die Schließung des Theaters an der Ruhr  ist rechtlich zulässig.
Sie würde nach vollständiger Abwicklung der Stadt eine Ersparnis von rd. 2,2 Mio. € erbringen.
Siehe Maßnahme Nr. 296.

Zusatzanmerkungen:
Das Theater an der Ruhr ist seit fast 30 Jahren eine GmbH. Es ist entstanden aus der Erkenntnis der Strukturprobleme der traditionellen Stadttheater. Beim Theater an der Ruhr steht die Kunst im Zentrum, zwei Drittel des Aufwandes gelten ihr und nur ein Drittel organisatorischen Notwendigkeiten. Dies unterscheidet es deutlich von anderen Stadt- und Staatstheatern. Da die Umkehrung dieses Verhältnisses bei vielen Theatern nach wie vor besteht, wird vielfach von dort Hilfe suchend auf das Mülheimer Modell geschaut. Im Theater an der Ruhr ist ein spezifisches Ensembletheatermodell erfolgreich entwickelt worden, das minimale personelle Strukturen (einheitliche, flexibilisierte Verträge aufgrund der Nichtmitgliedschaft im Deutschen Bühnenverein) mit maximierten Eigeneinnahmen durch Gastspieltätigkeit verbindet.