Sanierung Schloß Broich

Sanierung Schloß Broich

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Völlig unnötig. Zumindest in Zeiten, in denen die Stadt kein Geld hat. Sicherung der Bausubstanz insoweit nur, daß die Bürger nicht gefährdet werden. Mülheim hat andere Kulturgüter, die eher erhalten werden sollten (Schwimmbäder, Bibliothek, evt. Museum an der Post etc.)

Kirsten Kremer

Stellungnahme der Verwaltung: 

Denkmalschutz und die Erhaltung von Baudenkmälern ist eine Pflichtaufgabe, die gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht nach Belieben wahrgenommen oder unterlassen werden kann. Das Schloß Broich ist ein Baudenkmal von landesweiter Bedeutung. Die genannte Summe stellt den derzeit geschätzten Instandsetzungsaufwand zur Gefahrenbeseitigung dar, es ist keineswegs eine Schönheitsreparatur.
Sollte man die notwendige Instandsetzung nicht durchführen wäre nicht nur die Bausubstanz gefährdet, sondern auch die im Schloß Broich untergebrachten Einrichtungen (Veranstaltungsräume, historisches Museum usw.).