Rückerstattung von Essensgeldern in Kitas und Schulen abschaffen - zu hoher Verwaltungsaufwand und Verlust.
Für die städtischen Kitas gibt es eine verbindliche Satzungs-Regelung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr. Danach erfolgt eine Erstattung für Fehltage erst ab dem sechsten Fehltag hintereinander quartalsweise rückwirkend ab dem ersten Fehltag, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
Die Verpflegungskosten für die Kitas in freier Trägerschaft werden von den Trägern bearbeitet.
Bei den Ganztagsschulen bzw. Offenen Ganztagsschulen erfolgt die Abrechnung der Verpflegungskosten eigenständig durch die jeweiligen Schulen oder die Ganztags-Träger (AWO, Caritas, Diakonie).