Reduzierung der Fraktionszuwendungen

Reduzierung der Fraktionszuwendungen

Ergebnis 88 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer: 
9
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 GO NW gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Dieses Budget ist ab dem Haushaltsjahr 2011 stetig zu kürzen, bis in 2013 insgesamt 10 % der Fraktionszuwendungen eingespart werden.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
79.984 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro