Rechtsamt von Mülheim, Essen, Oberhausen zusammenlegen

Rechtsamt von Mülheim, Essen, Oberhausen zusammenlegen

Eingangsdatum: 
05. März 2010 (3. Haushaltsforum)
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Rechtsamt von Mülheim, Essen, Oberhausen zusammenlegen

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Zusammenarbeit der Rechtsämter, Essen, Mülheim und Oberhausen als interkommunale Kooperation wurde bereits im Jahr 2000 und zuletzt 2005 geprüft und mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Bei einzelnen Fragestellungen, die die Städte gleichermaßen betreffen, werden bereits einheitliche Gutachteraufträge vergeben, beispielsweise betr. die Kommunalverfassungsbeschwerden wegen der Reform der Versorgungs- und Umweltverwaltung.
In vielen Fallkonstellationen sind die Interessen der Nachbarstädte so unterschiedlich, dass eine individuelle Rechtsberatung und -vertretung erforderlich ist. Beispielsweise Bebauungspläne mit Auswirkung auf die Nachbarstadt wie der B-plan CentrO (Oberhausen).
In den drei Städten arbeiten hochqualifizierte und mengenmäßig vollständig ausgelastete Mitarbeiter, so dass eine Zusammenlegung keine Synergie(Einspar)effekte erzielt.

Im Ergebnis sind also durch eine Zusammenlegung keine Einspareffekte zu erzielen.