Parkplaketten statt Parkgebühren

Parkplaketten statt Parkgebühren

Eingangsdatum: 
28. März 2010 19:44 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

In Mülheim sind derzeit etwa 100.000 PKW zugelassen. Durch eine monatlich oder jährlich vergebene Plakette, zu deren Erwerb jeder in Mülheim gemeldete PKW-Halter automatisch verpflichtet wäre, ließen sich gleich mehrere Einsparungen und Mehreinnahmen generieren. Die Plaketten könnten möglicherweise gleich im Zuge des Kfz-Steuerbescheides automatisch ausgehändigt und die Kosten automatisch erhoben werden.

Gehen wir z.B. von einem monatlichen Betrag von 10,- EUR aus, ergäben sich pro Jahr konstante Einnahmen von 12 Mio. Euro.

Vorteile für in Mülheim gemedlete PKW-Halter von dieser Plakette:

  • Inhaber einer solchen Plakette dürfen auf allen ausgewiesenen Parkflächen innerhalb Mülheims kostenfrei parken
  • die Attraktivität der Innenstadt wäre nicht länger von der Höhe der Parkgebühren abhängig (wie viele MülheimerInnen meinen), da der Betrag konstant ist und ohnehin bezahlt würde (pro PKW und Jahr: 120,- EUR)

Welche Vorteile ergeben sich für die Stadtverwaltung:

  • der finanzielle und personelle Aufwand für Parkgebührenkontrollen könnte deutlich herabgesetzt werden und würde sich lediglich nur noch auf parkende Fahrzeuge "von außerhalb" beschränken. Die damit verbundenen Einsparsummen müssten ermittelt werden
  • es ließe sich jährlich eine konstant bleibende Einnahmesumme für die Stadt generieren, welche ganz unabhängig von etwaigen Kontrollmaßnahmen und deren Effizienz und Aufwand wäre
  • ggf. könnten sogar bestehende Parkautomaten z.T. wieder entfernt werden, indem man Parkflächen "ausschließlich für MülheimerInnen" bzw. Inhaber der Mülheimer Parkplaketten ausweist. Dort könnten Parkautomaten sowie Kontrollen z.T. ganz entfallen. Alle anderen Fahrzeuge von außerhalb dürfen nur auf parkpflichtigen und dafür ausgewiesenen Parkflächen parken
  • eventuelle Überschusseinnahmen aus diesem Posten könnten zusätzlich für notwendige Reparaturen von Straßendecken (die ja von den Mülheimer PKW-Fahrern genutzt werden) aufgewendet werden, welche einen erheblichen Kostenfaktor im städtischen Budget darstellen dürften. Dadurch wäre die Stadt im Gegenzug in anderen wichtigen Bereichen wie Bildung, Soziales und Kultur ggf. zu nicht so starken Einsparungen gezwungen

Würde man außerdem außerstädtischen Kfz-Haltern (z.B. regelmäßige Arbeitnehmer oder Zulieferer in Mülheim etc.) auf Antrag ebenfalls die optionale Möglichkeit einräumen, diese Jahres- oder Monatsplakette zu erwerben, ließen sich ggf. noch mehr Einnahmen generieren und Kontrollen einsparen.

Sofern diese Maßnahme gesetzlich möglich ist, ist die sinnvolle Höhe des monatlichen bzw. jährlichen Satzes für derartige Plaketten zu ermitteln, sodass sie einerseits effizient und einträglich genug, aber auch für die Inhaber dieser Plaketten noch bezahlbar und attraktiv genug sind.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Mülheimer Autohalter können rechtlich nicht dazu verpflichtet werden, eine solche Parkplakette zu erwerben. Diese Plakette könnte lediglich im Rahmen der Parkgebührenordnung zusätzlich angeboten werden.

Damit sich diese Maßnahme finanziell positiv darstellen lässt, müssen die Gebühren für die Plakette so hoch angesetzt werden, dass man von einer ständigen Nutzung der bewirtschafteten Stellplätze ausgeht. Bei einer Höchstparkdauer von 3 Std. an nur zwei verschiedenen Orten im Stadtgebiet, für durchschnittlich 25 Tage pro Monat (Mo.-Sa.) gerechnet, müssten die Plaketten 150 Euro pro Monat kosten.

Zudem muss die Verwendung der Plakette auch zwingend an die Einführung der Parkscheibe in Mülheim gekoppelt werden, da ansonsten die Höchstparkdauer nicht kontrolliert werden könnte. Dies erhöht zunächst einmal den Kontrollaufwand und somit auch die Kosten für die Stadt.

Unabhängig von der Höhe der Gebühr haben Auswertungen verschiedenster bundesweit durchgeführter Projekte zur Parkraumbewirtschaftung grundsätzlich immer gezeigt, dass die Akzeptanz und Auslastung der bewirtschafteten Stellplätze in erster Linie durch die Attraktivität der angrenzenden Nutzungen beeinflusst wird und nur in geringerem Maße durch die Art der Parkraumbewirtschaftung oder auch die Höhe der Gebühren.

Aus diesem Grund ist durch diese Maßnahme auch mit keiner Zunahme der Parkvorgänge zu rechnen, sondern mit einer individuellen Entscheidung der Autofahrer, ob es sich für sie wirtschaftlich lohnt, eine solche Plakette zu erwerben. Aus diesem Grund sind hier keine Mehreinnahmen für die Stadt zu erwarten, sondern es ist eher, mit zusätzlichen Kosten für den bereits erwähnten höheren Kontrollaufwand zu rechnen.