Parken

Parken

Eingangsdatum: 
1. März 2010 11:58 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Ich kann die mögliche Einsparung oder Einnahmeverbesserung nicht übersehen, aber wie wäre es mit einer Parkkarte für Mülheimer Bürger? D.h. ich parke überall an bezeichneten Plätzen mit Parkscheibe und Karte in Mülheim. Sie könnte als Geschenkkarte oder als Jahres- oder Monatskarte erworben werden und zu der Parkscheibe ins Auto gelegt werden. Es erspart auf jeden Fall die Sucherei des Parkenden, und in einer leuchtenden Farbe würde sie auch von  
den Hostessen schneller wahrgenommen. Und sicherlich würde es auch eine neue Einnahmequelle werden, wenn dafür richtig geworben würde. Allerdings würden manche Protokolle wegfallen wegen Parkzeitüberschreitung, aber vielleicht auch neue Mitarbeiter und manche Diskussion eingespart.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwendung einer solchen Monats-, Jahres- oder Zeitkarte würde zunächst einmal die Kontrolle zur Einhaltung der Höchstparkdauer unmöglich machen. Somit wäre das eigentliche Ziel der Parkraumbewirtschaftung, einen regelmäßigen Umschlag und freie Parkraumkapazitäten für Kunden und Besucher, auf den attraktiveren Stellplätzen der Innenstadt und der Stadtteilzentren zu schaffen, nicht mehr zu realisieren.

Als machbare Variante dieser vorgeschlagenen Karte hat die Verwaltung in der Vergangenheit bereits die Verwendung der Chipkarte, in Verbindung mit einer EC-Karte, als Bezahlmöglichkeit angeboten. Diese Chipkarte konnte am Geldautomaten aufgeladen werden und an den Parkscheinautomaten, unter Berücksichtigung aller hier getroffenen Parkregelungen, wie z.B. auch die Höchstparkdauer, zum Bezahlen eingesetzt werden.

Die Akzeptanz dieses Systems hielt sich jedoch bei den Kunden stark in Grenzen und die Unterhaltungskosten waren aufgrund ständiger Vandalismusschäden unverhältnismäßig hoch. Zusätzliche Einnahmen, also höhere Auslastungen der bewirtschafteten Stellplätze, wurden durch dieses Bezahlsystem nicht erzielt. Aus diesem Grund hat die Verwaltung bereits wieder Abstand von diesem System genommen.

Nach Auffassung des Ordnungsamtes würde es sich hier auch unter Umständen um eine rechtswidrige Vermietung von öffentlicher Verkehrsfläche handeln.