Overfly Konrad-Adenauer-Brücke

Overfly Konrad-Adenauer-Brücke

Eingangsdatum: 
1. März 2010 18:27 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Verzicht auf den geplanten Abriss des Overflys zur Konrad-Adenauer-Brücke. Weitere Einsparungen durch Wegfall der Baukosten des gigantischen neuen Kreuzungsbereiches.

Nebeneffekte:
Schonung der Umwelt durch weiterhin flüssigen Verkehr ohne zusätzlichen Ampelhalt mit erhöhtem Kraftstoffverbrauch und Lärm durch Bremsen und Anfahren.

Vermeidung der Schaffung zusätzlicher Gefahrenpotentiale durch vermehrten  
kreuzenden Verkehr.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Betrieb und die Unterhaltung der überdimensionierten Anlagen ist mittel- und langfristig nicht mehr finanzierbar. Neben den drei Brückenbauwerken bestehen hier noch sechs signalisierte Knoten. Zukünftig werden die Verkehrsanlagen auf drei signalisierte Knoten zurückgeführt. Natürlich ist der Umbau mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Allerdings besteht zurzeit mit der verkehrlichen Neuordnung für die Stadt die "historische" Möglichkeit, die bis zu 40 Jahre alten Straßen- und Gleisanlagen im Rahmen einer Fördermaßnahme erneuern zu können, wodurch sich die Instandsetzungskosten für die nächsten Jahrzehnte erheblich reduzieren.

Der Knoten ist heute für einzelne "Fahrbeziehungen" besonders leistungsfähig. Der "Preis" hierfür ist, dass andere "Fahrbeziehungen" überhaupt nicht möglich sind. Die täglich rund 3.000 nicht mögliche Linksabbiegungen aus der nördlichen Friedrich-Ebert-Straße in den Tourainer Ring wählen zur Zeit "notgedrungen" die Sandstraße und die ohnehin nicht leistungsfähige Eppinghofer Straße als "Umleitung", mit den bekannten Folgen für diese Straßen.

Die Flächen der heutigen Verkehrsführung in Form der nördlichen Ruhrstraße sind durch den rechtskräftigen Bebauungsplan "Inn 31" bereits planungsrechtlich festgelegt. Bei Entfall der Ruhrstraße ohne den geplanten Straßenumbau wäre die Innenstadt aus nördlicher Richtung nicht mehr direkt zu erreichen.

Schwerlasttransporte können die Rampe aus Richtung Aktienstraße nicht benutzen und müssen regelmäßig durch die angrenzenden Wohnstraßen(!)geführt werden. Mehrere wichtige innerstädtische Ziele können zurzeit bereits nur durch erhebliche Umwegefahrten erreicht werden; z.B. ist ein Abbiegen von der Rampe Aktienstraße zum Gericht ausgeschlossen. Die Flächen der heutigen Verkehrsführung in Form der nördlichen Ruhrstraße sind zudem durch den rechtskräftigen Bebauungsplan "Inn 31" bereits planungsrechtlich festgelegt und sollen vermarktet werden. Bei Entfall der Ruhrstraße ohne den geplanten Straßenumbau wäre die Innenstadt aus nördlicher Richtung nicht mehr direkt zu erreichen.

Das Plangebiet ist gerade für die Verkehrsarten des Umweltverbundes (Fußgänger, Radverkehr, Straßenbahn) überhaupt nicht zu benutzen bzw. ausgesprochen unattraktiv. Die ausschließliche Förderung des motorisierten Verkehrs durch leistungsfähige Straßen zu Lasten anderer Verkehrsarten hat ausnahmslos in den betreffenden Städten zu überdurchschnittlichem Ressourcenverbrauch (Energie, Fläche, Lärm, Abgase) pro Einwohner geführt. Die Rampen selber sind für Kraftfahrer zwar konfliktarm zu befahren, jedoch ist die Einbindung dieser planfrei geführten Verkehre in die innerstädtischen (d.h. plangleichen) Knoten nicht befriedigend zu lösen. Fehlende Fuß- und Radwegebeziehungen führen zudem immer wieder zu verkehrsgefährdendem Fehlverhalten. So hat das Befahren der Zufahrtsrampe zur Konrad-Adenauer-Brücke mit Fahrrädern bereits zu schwersten Unfällen geführt.