Medienhaus

Medienhaus

Eingangsdatum: 
1. März 2010 17:15 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Derzeit ist es möglich als Inhaber einer Mitgliedskarte eine unbegrenzte Anzahl von Medien auszuleihen. Eine Überprüfung der Karte (Inhaber, männlich, weiblich, Verhältnismäßigkeit des Ausleihverhaltens) findet nicht statt. Die Verlängerung, Das Ausleihen erfolgt anonym an den Automaten - sehr praktisch, aber ohne Kontrolle.

Man sollte das Ausleihen auf eine maximale Anzahl begrenzen und kontrolieren. Nicht selten werden 20 Teile und mehr ausgeliehen; der Verdacht liegt nahe, dass für ganze Familien organisiert ausgliehen wird. Mit der Beschränkung (Vorschlag 10 Teile) zwingt man die Kunden weitere Mitgliedschaften einzugehen und hat evtl. gleichzeitig den Vorteil das Angebot für alle Mitglieder dadurch zu erhöhen, weil im ersten Schritt durschnittlich weniger Teile rotieren, und im zweiten Schritt die Anzahl der Mitglieder / Einnahme der Jahresgebühr steigt.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Eine Ausleihbeschränkung auf eine maximale Anzahl von Büchern wird seit langer Zeit in keiner Bibliothek mehr praktiziert. Ausnahme bildet lediglich die Integration eines neuen Medientyps in die Ausleihe, z.B. wurde das in Mülheim bei der Einführung von DVDs so praktiziert, weil anfangs nicht genug DVDs für alle Kunden im Bestand waren. Durch eine Beschränkung der Ausleihmengen pro Leser würden Leser behindert, die Medien in größerer Anzahl für Schule oder Beruf benötigen.

Mit der Einführung der automatisierten Selbstverbuchung ergab sich die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der elektronischen Mediendaten. Das System der Altersfreigabe, eingeführt z.B. bei DVD und elektronischen Spielen, wird nun auch auf die Buchmedien übertragen. Eine Überprüfung der Karte - Inhaber, männlich, weiblich, Verhältnismäßigkeit des Ausleihverhaltens - darf aus Datenschutzgründen nicht vorgenommen werden. 

Ergänzende Informationen:

In der von der Verwaltung vorgelegten Diskussionsgrundlage für ein Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. ist die Erhöhung des Entgeltaufkommens der Stadtbibliothek um 100 %, also eine Verdoppelung von derzeit 90.000 Euro auf 180.000 Euro, vorgesehen (siehe Maßnahme Nr. 115).

Dabei wird daran gedacht, das jährliche Entgelt für die Büchereicard von 10 Euro auf 20 Euro zu erhöhen. Die Erinnerungsgebühr in Höhe von 1,30 Euro soll auf 2 Euro erhöht werden. Ebenso sollen die Versäumnisentgelte - zurzeit in Höhe von 1 Euro bis 2,50 Euro - um rd. 50 % angehoben werden. Aus diesen beiden Vorschlägen resultiert rechnerisch eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 85.000 Euro pro Jahr. 

Als weitere Maßnahme ist die Einführung eines Ausleihentgeltes für Medien vorgesehen, die sich auf den aktuellen Bestsellerlisten befinden. Bei der Ausleihverbuchung dieser besonders gekennzeichneten Medien werden die Kundenkonten mit jeweils einem Euro Ausleihgebühr pro Medium belastet. Die hieraus resultierende Einnahme wird voraussichtlich rd. 5.000 Euro pro Jahr betragen. 

Bei einer weiteren Erhöhung über die bereits vorgeschlagene Verdopplung hinaus befürchten wir einen Rückgang der Büchereinutzung. 

Von der Einführung eines Jahresentgeltes für Kinder ist bewusst abgesehen worden. Zu den vorrangigen Zielen der Stadtbibliothek gehört die Leseförderung. Kinder, Schülerinnen und Schüler sollen für den kompetenten Umgang mit spannenden Medien gewonnen werden, sie sollen Lust auf Lesen bekommen. Um Kinder aus allen Bevölkerungsschichten zu erreichen, erfolgt der entgeltfreie Zugriff auf Medien für diese Zielgruppe beabsichtigt.