Licht und Ampelm aus

Licht und Ampelm aus

Eingangsdatum: 
30. März 2010 13:21 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Viele Straßenlaternen und die Beleuchtungen von öffentlichen Gebäuden sind nachts zwischen 22:00 und 05:00 überflüssig.
So würde es sicherlich an vielen Straßenzügen ausreichen, wenn nur jede zweite oder dritte Laterne leuchtet.
Einige öffentliche Gebäude brauchen nicht dauerhaft und besonders nicht am WE beleuchtet sein. Zum Diebstahlsschutz erscheinen Bewegungsmelder hier sonnvoller.
Das Ausschlaten einiger LZA (Ampeln) ist in Mülheim sehr vorbildlich.
Fraglich ist aber, ob bereits ab 4 Uhr morgens wieder alle Ampeln "an" sein müssen. Hier würde sicherlich auch bei Ausschaltung bis 05:00 oder 05:30 Uhr noch keine Verkehrsgefährdung eintreten. (Das kann ich als regelmäßiger Schichtdienstler und Nachtschichtler durchaus beurteilen)
Darüber hinaus erscheint das in Betrieb halten einiger LZA als unangemesen in Relaton zu anderen Kreuzungen (bsp.: Kreuzung Broicher Waldweg und Saarner Straße)

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Mülheim wurden ab April 1997 alle Signalanlagen im Stadtgebiet zwischen 23:00 und 4:00 Uhr abgeschaltet. Aufgrund von Unfällen mussten immer wieder Signalanlagen durchgängig betrieben werden, so das zurzeit noch ca. 75 % des Anlagenbestandes in der Nachtabschaltung sind. Bei einer Verlängerung der Nachtabschaltung steigt das Risiko von Unfällen, da das Verkehrsaufkommen ab 4:00 Uhr wieder zunimmt. Sofern Unfälle an abgeschalteten Signalanlagen erfolgen, sind diese in der Regel wieder einzuschalten. Das Einsparpotential wäre sehr schnell aufgebraucht.
Auch stehen aufgrund der eingesetzten LED-Technik die zu erzielende Einsparung bei den Stromkosten in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Umprogrammierung der Signalanlagen.
Die angesprochene Signalanlage am Broicher Waldweg / Saarner Straße musste nach mehreren schweren Unfällen während der Nachtabschaltung im Jahr 2001 wieder aus der Nachtabschaltung herausgenommen werden.
Die Beleuchtung der Stadt Mülheim ist auf Basis der DIN 5044 geplant und ausgeführt. Im Rahmen der Erneuerung werden die eingesetzten Leuchtentypen immer an den Stand der Technik angepasst, wodurch eine kontinuierliche Leistungsreduzierung erfolgt, die jedoch nicht zu Lasten einer gleichmäßigen Ausleuchtung geht. Wenn jetzt generell jede zweite Leuchte ausgeschaltet wird, entsteht eine ungleichmäßige Beleuchtung die zu Gefährdungen führt. Hier muss in jedem Einzelfall untersucht werden, ob abhängig von der Verkehrsklasse des beleuchteten Straßenraumes eine Abschaltung möglich ist, wie sie z.B. auf der Konrad Adenauer Brücke bereits seit Jahren realisiert ist. Für reine Wohnstraßen ist eine Abschaltung mit Sicherheit nicht machbar, da die Leuchtenabstände bereits im Bereich der Maximalabstände sind, was bei Ausfall einer Leuchte schon deutlich zu sehen ist.