Konfessionsschulen

Konfessionsschulen

Eingangsdatum: 
4. März 2010 17:41 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Guten Tag, ich kenne zwar nicht die gesetzlichen Vorschriften, bin aber der Meinung, dass es unsinnig ist, Kath. und Evgl. Grundschulen unter dem Dach und zu Lasten der Stadt gleichzeitig zu unterhalten.

Das kann (muss) zusammengelegt werden oder die Kirchen betreiben diese Schulen in eigener Regie.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Schulgesetz sieht vor, dass Grundschulen als Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen geführt werden. Die Gemeinschaftsschule ist dabei grundsätzlich die Regelform. Die beiden anderen Formen kommen dann in Betracht, wenn Eltern in einer Zahl, die auf Dauer einen geordneten Schulbetrieb erwarten lässt, eine andere Schulart (z.B. eine Katholische Grundschule) beantragen. Für die vom Schulträger (Stadt Mülheim an der Ruhr) zu tragenden Schulkosten spielt dies allerdings keine Rolle, weil er in jedem Fall die gesamten Sachkosten einer Schule - unabhängig von der Schulart - zu tragen hat.
Unabhängig davon wird im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Bildungsentwicklungsplanung geprüft werden, welche Grundschulstandorte aufgrund der demographischen Entwicklung künftig noch benötigt werden. Dieser Prüfung werden neben den Gemeinschaftsgrundschulen in gleichem Maße auch die konfessionellen Schulen unterzogen werden.