Knöllchen im Verkehr

Knöllchen im Verkehr

Eingangsdatum: 
29. März 2010 17:36 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Statt an Verwarnungsgelder von 1000,- Euro für Markthändler zu denken, lieber bei Verkehrssündern (Gehwegparkern, Telefonierern, Nichtblinkern aus dem Kreisverkehr) härter durchgreifen.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen der personellen Möglichkeiten ahnden die städtischen Verkehrsüberwacher grundsätzlich auch das Gehwegparken. Es sei denn, dass durch Verkehrszeichen ein Gehwegparken angeordnet ist. Die anderen genannten Verstöße sind dem fließenden Verkehr zuzuordnen. Die Ahndung von Verstößen im fließenden Verkehr ist mit wenigen Ausnahmen, die hier nicht vorliegen, ausschließliche Aufgabe der Polizei.