Kleingartenpacht

Kleingartenpacht

Eingangsdatum: 
6. März 2010
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Nachdem ich an einer Veranstaltung mit Mülheimer Bürgern, die die ca. 60 Mio Euro im Haushalt fehlenden Mittel zum Thema hatte, teilnahm, möchte ich Ihnen einen Vorschlag unterbreiten. Man könnte zusätzliche Einnahmen wie folgt erzielen:

In unserer Stadt sind ca. 1.300 Kleingärten mit je ca. 300 qm verpachtet. Man könnte den qm-Preis um 0,15 Euro p.a. anheben, das ergibt 45 Euro x 1.300 = 58.500 Euro p.a.

Wie Sie selbst wissen, beschert ein Kleingarten gesundes Obst und Gemüse, frische Luft, viel Bewegung usw.

Ich denke, mit diesen Argumenten dürfte es nicht schwierig sein, die Kleingärtner von der Erhöhung zu überzeugen.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Eine Erhöhung der Kleingartenpacht ist bereits in der HSK-Maßnahme Nr.184 enthalten. Darin wird vorgeschlagen, die Kleingartenpacht von durchschnittlich 0,10 Euro pro m² pro Jahr auf 0,15 Euro pro m² pro Jahr zu erhöhen (zusätzlicher Ertrag ca. 30.000 Euro pro Jahr).

Nach dem Bundeskleingartengesetz ist die Kleingartenpacht auf die vierfache durchschnittliche landwirtschaftliche Pacht beschränkt, d.h. für die Region westliches Ruhrgebiet auf rd. 0,24 Euro pro m² pro Jahr. Hiervon sind (u.a.) alle Kosten der Verwaltung zu decken. In Mülheim sind alle Kleingartenflächen an den Kreisverband verpachtet, der die ganzen Verwaltungstätigkeiten leistet. Für die Stadtverwaltung selbst entsteht so gut wie kein Aufwand.
Eine Erhöhung auf die Maximalpacht von 0,24 Euro pro m² pro Jahr (im Verhältnis Stadt - Verband) ist daher nicht möglich, da der Verband seine Kosten weitergeben können muss.
Mit einer Erhöhung auf 0,15 Euro pro m² pro Jahr dürfte der maximale Ertrag im Wesentlichen erreicht sein.
Beispiele aus den Nachbarstädten zeigen, dass dort vom Betrag von 0,24 Euro pro m² pro Jahr nach Abzug der Verwaltungskosten nur die Hälfte als Ertrag erzielt wird (also weniger als 0,15 Euro pro m² pro Jahr).