Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit

Ergebnis 14 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat wurde ein Prüfauftrag erteilt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Die Prüfung wurde gemäß dem Antrag A 10/0757-01 vom Rat beschlossen. Siehe unten angefügte Erläuterung. Der Antrag ist ebenfalls als Datei angehängt.
Vorschlagsnummer: 
246
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Tatsächliche Zusammenarbeit mit DU, OB und E in Bereichen wie:EDV, Bauhof, Kataster-Grundbuch, Archivwesen, Feuerwehr, Beschaffung, Gewerbegebiete.

Gemeinsame Service-Tochtergesellschaften mit Einsparungen bei GF+GL+Personal. Beratung durch KGST - auch wenn es hart wird - und dann durchsetzen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadt Mülheim an der Ruhr arbeitet seit vielen Jahren mit den Nachbarstädten interkommunal in den unterschiedlichsten Bereichen und den verschiedensten Ausprägungen zusammen.

Im Zusammenhang mit der Einbringung des "Diskussionspapiers für ein Haushaltssicherungskonzept 2010 ff." in der Ratssitzung am 18. Februar 2010 wurde bereits darauf hingewiesen, dass "auf Ebene der OberbürgermeisterInnen in der MEO-Region und im gesamten RVR-Verbandsgebiet... Gespräche aufgenommen worden (sind), in denen es um Formen bilateraler Aufgabenübertragung auf eine andere Gebietskörperschaft bzw. um die Zusammenführung von Leistungserbringung für mehrere Städte geht. ...Die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes werden erneut auf oberster Ebene insbesondere mit den Nachbarstädten Duisburg, Oberhausen und Essen die Möglichkeiten zur Kooperation ausloten."

In einigen der genannten Bereiche gibt es auch schon eine (punktuelle) Zusammenarbeit, insbesondere sind hier EDV (siehe hierzu auch Vorschlagsnummer 205), Vermessungs- und Katasteramt, Feuerwehr und die Entwicklung von Gewerbeflächen zu nennen.

Im Bereich der interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung arbeitet die Stadt Mülheim an der Ruhr bereits in mehreren Projekten und Kooperationen mit den Nachbarstädten und deren Wirtschaftsförderungsgesellschaften zusammen. Beispiele hierfür sind u.a. die Entwicklung und Vermarktung des Büro- und Gewerbeparks am Flughafen Essen/Mülheim an der Ruhr, gemeinsamer Auftritt auf Gewerbeimmobilienmessen oder auch die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners für Internationale Unternehmensanfragen im Zusammenarbeit mit den Städten Duisburg, Essen und Oberhausen.

Dass es teilweise nur zu punktuellen Kooperation gekommen ist, liegt auch an entgegenstehenden rechtlichen Voraussetzungen. So hat das Innenministerium im Jahre 2004 die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Bereich des Vermessungs- und Katasteramtes mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Oberhausen abgelehnt. Unabhängig hiervon ist es zu diversen Kooperationen in diesem Bereich, insbesondere mit der Stadt Essen gekommen.

Auch der gemeinsame Einkauf kooperierender Städte im Bereich der Feuerwehren kam mit Hinweis auf das Kartellrecht nicht zustande. Allerdings gibt es bei den Feuerwehren eine langjährige Zusammenarbeit u.a. im Bereich der gemeinsamen Ausbildungseinrichtungen, der abgestimmten Vorhaltung von Sondereinheiten für die Höhenrettung oder das Tauchwesen sowie der gemeinsamen Abstimmung bei der Beschaffung von Sonderfahrzeugen. Auch die regelmäßige Unterstützung im Einsatz, sowohl bei größeren Schadenslagen, als auch zur Abdeckung von Einsatzspitzen ist langgelebte Praxis.

Inwieweit sich weitergehende Kooperationsmöglichkeiten, auch in übrigen angesprochenen Bereichen ergeben, soll u.a. in den oben avisierten Gesprächen erörtert werden. Ob das jeweilige Aufgabenspektrum dieser Bereiche in Gänze oder nur einzelne Teilbereiche betroffen sind, wie auch die dann zu wählende Organisationsform, wird dann im Detail zu prüfen sein. In diesem Zusammenhang werden dann auch eventuell bestehende rechtliche Hemmnisse erörtert werden.

Der Vorschlag ist zwar schon in ähnlicher Weise in diversen Maßnahmen enthalten oder als Einzelvorschläge vorhanden oder wird zum Teil bereits umgesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Einsparvolumen auch nicht seriös zu benennen; er geht aber über diese genannten Maßnahmen hinaus.

Stellungnahme der Verwaltung nach der Ratssitzung vom 7. Oktober 2010:

Diese Sparmaßnahmen sind im Vorschlag 4 des Antrags A 10/0757-01 aufgeführt.
Der Vorschlag lautet wörtlich:
"Lt. Aussage der Verwaltung liegen die Aufwendungen für die Mülheimer Waldbewirtschaftung
bei 236,11 €/ha/a. Um Konsolidierungseffekte für den städtischen Haus
halt zu erzielen, soll noch in diesem Jahr ein externer Berater beauftragt werden, der
interkommunale Vergleichszahlen sowie Vorschläge zur Kostenreduzierung für diesen
Bereich vorlegt. Der Prozess erfolgt unter Beteiligung der Politik, wobei der Aspekt
der interkommunalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen ist."

AnhangGröße
Antrag der Fraktionen von SPD und CDU vom 6.10.2010 - hier: Begleitbeschluss zur Haushaltssicherung163.99 KB
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro