Es ist möglich eine Einnahmeverbesserung zu erzielen, indem man die Parkgebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen in Mülheim für ortsfremde Kraftfahrzeugen verdoppelt(leicht zu überprüfen an den Autokennzeichen)
Der Vorschlag ist rechtlich bedenklich, da er mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar ist. Allein der Wohnsitz rechtfertigt keine unterschiedliche Erhebung von Parkgebühren.
Aus technischer Sicht ist der Vorschlag zwar realisierbar. Allerdings erfordert dies spezielle Parkscheinautomaten und setzt einen höheren Kontrollaufwand durch das Ordnungsamt (Amt 32) voraus. Ob die zu erzielenden Mehreinnahmen die Investitionskosten und die höheren Personalkosten decken ist fraglich und müsste zunächst ermittelt werden.