Hohe Bußgelder bei Verschmutzungen

Hohe Bußgelder bei Verschmutzungen

Eingangsdatum: 
21. März 2010 21:36 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Warum nicht mal einen auf den ersten Blick unverhältnismäßig erscheinenden Weg einschlagen, wenn dadurch die Leute "erzogen" werden können:

Es könnten beim "Verschmutzen des Stadtgebietes" extrem hohe Bußgelder erhoben werden, um die Leute "abzuschrecken". Die Höhen der Gebühren könnten dabei im Verhältnis zum Aufwand des Entsorgens stehen (und nicht nur 20EUR betragen!), z.B. für:

  • liegenlassen/wegwerfen von Zigarettenkippen auf der Straße
  • wegwerfen von "Kleinabfällen" (Getränkedosen, Kaugummipapier, ...)
  • wegwerfen von Kaugummis auf den Straßen
  • Hundekot (und zwar mehr als die bereits bestehenden Gebühren!)
  • entsorgen von "Großmüll" auf öffentlichen Grundstücken (höhere Gebühren als bisher!)

Dadurch wäre Mülheim

  • Sauberer
  • Einnahmen könnten ggf. erhöht werden
  • Reinigungsgebühren könnten gesenkt werden

Selbst wenn kein zusätzliches Personal eingesetzt werden könnte, um die Verstöße auch zu ahnden, könnte durch die gelegentliche "zufällige Ertappung" in Zusammenhang mit der extremen Höhe der Bußgelder vermutlich genügend "Abschreckpotential" ausgehen.

Sollte jemand nicht in der Lage sein, dass hohe Bußgeld zu zahlen, könnte er alternativ die Strafe abarbeiten - durch zusätzliche Straßen-/Parkreinigung ...

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Sparvorschlag hat zwei Aspekte. Zum Einen bezieht er sich auf den mangelnden Vollzug von Ordnungswidrigkeiten im Umweltbereich. Diese Wertung wird vom Umweltdezernat grundsätzlich geteilt. Der Ausschuss für Umwelt und Energie hat dies unter anderem in seiner letzten Sitzung diskutiert, allerdings hat die Politik noch keine abschließende Entscheidung getroffen. 

Zweiter Aspekt ist die Höhe der Bußgelder. Diese ist durch den Bußgeldkatalog "Umweltschutz des Landes" vorgegeben. Die Stadt hat also nicht die Möglichkeit, hier deutlich höhere Bußgelder zu verhängen. 

Soweit möglich, werden auch heute schon Entsorgungskosten zusätzlich zum jeweiligen Bußgeld verlangt. Bei den angesprochenen "geringfügigen" Ordnungswidrigkeiten ist dies in der Regel nicht möglich, weil keine zusätzlichen Entsorgungskosten anfallen (z. B.: die "weggeworfene Zigarettenkippe" wird im Rahmen der üblichen Straßenreinigung entsorgt). Bei "größeren" Verstößen (wilde Müllkippen) werden die Entsorgungskosten - die meistens das Bußgeld deutlich übersteigen - gefordert, sofern der Verursacher bekannt ist. 

Inwieweit sich der Einsatz von (zusätzlichem) Personal zur Ahndung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten "rentiert", ist schwer abschätzbar. Die Zahl der Bußgeldverfahren und die damit verbundenen Einnahmen dürften nach Auffassung des Umweltdezernates nicht ausreichen, die notwendigen Kosten zu decken. Dies ist höchstens bei "Massenverfahren" (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen) erreichbar.