Harz 4

Harz 4

Eingangsdatum: 
31. März 2010 17:55 Uhr
Text des eingegangenen Vorschlags: 

Arbeitseinsatz an einem Tag im Monat zur Unterstützung der Sadtreinigung oder ähnliches dadurch werden Personalkosten gespart

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein pauschaler Arbeitseinsatz von Empfängern von Leistungen nach SGB II (Sozialgesetzbuch II) ist nicht möglich. Ferner müssen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen (sog. „1-Euro-Jobs“) gemäß § 16d SGB II nicht nur im öffentlichen Interesse liegen, sondern auch zusätzlich sein. Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten darf daher zwingend u.a. nicht zur Mutterschutz-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung eingesetzt werden und nicht in Verbindung stehen mit einem zurückliegenden oder geplanten Abbau von Arbeitsplätzen. Ausgeschlossen sind damit explizit Reduzierungen von Personalkapazitäten, deren Aufgaben dann durch Empfängern von Leistungen nach dem SGB II erfüllt werden.

Es sind lediglich unterstützende Tätigkeiten in einem zeitlich befristeten Rahmen möglich. Ausgewählte kommunale Dienste werden bereits unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgaben und vor allem mit Blick auf die Nützlichkeit und Sinnhaftigkeit für die Vermittlungsperspektiven der Kunden der Sozialagentur im Rahmen der „Integrationsjobs“ (Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II) unterstützt.

Durch den Konsolidierungsvorschlag ist keine Einsparung möglich.